Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.59

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- 141 -

Bgm.-Stellv. Willi unterbricht um 13:10 Uhr
die Sitzung für die Mittagspause. Nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit werden
die Beratungen um 14:15 Uhr wieder fortgesetzt.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
24.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021

24.1

Maglbk/823/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):

24.3

Maglbk/955/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die
hinsichtlich Fassadensanierung, Steinsockel,
Hauseingangstor, Holzwintergarten am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:
Maglbk/4529/FÖR-SOG/1/2

Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Sanierung der
Fassade und Fenstertausch, 1. Bauabschnitt, am Gebäude mit der Hausbezeichnung
einem Baukostenzuschuss in Höhe von

24.4

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200-Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:

Maglbk/869/FÖR-SOG/1/2

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

24.2

Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:
Die Stadt Innsbruck unterstützt das
hinsichtlich Sanierung der
historischen Fenster am Gebäude mit der
Hausbezeichnung T
mit
einem Baukostenzuschuss in Höhe von
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
GR-Sitzung 27.02.2025

Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Fenstertausch in der
Straßenfassade am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von

24.5

Maglbk/33468/FÖR-SOG/4/2
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
.
hinsichtlich Sanierung Südfassade, 4. Bauabschnitt, am