Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.226
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(zu Punkt 46.12)
6.12)
Stadtrat Mag. Markus Stoll
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GR"" Mag.® Christine Oppitz-Plörer
GR* Dr.” Birgit Winkel
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
27. Feb. 2025
GR-AFI2512025
Innsbruck, 27. Februar 2025
Gemeinderat und Stadtsenat
Anfrage
Straßenraumgestaltung Fischerhäusiweg
In der vergangenen Gemeinderatsperiode haben die Fraktionen Für Innsbruck, Die
Volkspartei, SPÖ Innsbruck, Tiroler Seniorenbund und Lebenswertes Innsbruck einen
Prüfantrag betreffend die Straßenraumgestaltung am Fischerhäuslweg gestellt. Leider
wurde dieser Antrag nicht mehr weiterverfolgt und die Situation vor Ort ist nach wie vor
besonders für viele Anrainerinnen und Anrainer unbefriedigend: So wird gerade jetzt in
der Wintersaison der Schotterstreifen auf der westlichen Seite z.B. als Halteplatz von oft
mehreren (Großraum)-Taxis mit auswärtigem Kennzeichen gleichzeitig benützt, die
teilweise bis zu 15 Minten mit laufendem Motor halten und darauf warten, bis das
nächste Flugzeug mit ihren Fahrgästen landet. Auch ist die Halte- und Parksituation auf
besagtem Schotterstreifen trotz Beschilderung nicht ganz klar.
Für uns ergeben sich daher die nachfolgenden Fragen und wir ersuchen die beiden
zuständigen Stadträtinnen Mag.* Mariella Lutz und Janine Bex, BSc um entsprechende
Beantwortung:
1)
Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG) besagt: "Der Lenker darf mit
dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht
mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als
bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges
unvermeidbar ist. (...) "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine
vermeidbare Luftverunreinigung dar." Demnach ist es verboten, den Motor im
Stand laufen zu lassen. Wie geht man seitens der Stadt mit dieser Problematik
um?
2)
Langten oder langen diesbezüglich Bürgermeldungen bei der Stadt ein?