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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.230

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Beinhaltet die Preissteigerung auch eine Ausweitung der Betriebszeiten?

In welcher Situation ist eine Ausweitung oder Reduktion des Taktes und der
Betriebszeiten vorgesehen?
Wird eine allfällige Fahrgastzählung auf die

Betriebszeiten Auswirkungen

haben?

7.

Ebenfalls

abweichend

vom

aufrechten

Beschluss

vom

23.03.2023

ist

nun

die

Anschaffung von drei anstatt einem Minibus offensichtlich für den Betrieb erforderlich
und vorgesehen.
d.

Warum sind für die entsprechenden Betriebszeiten nun drei anstatt ein Bus
notwendig?

Aufgrund welcher Analyse und Grundlage erfolgte plötzlich die Verdreifachung
des Busbedarfs?
Welche Ausschreibungskriterien liegen dieser Anschaffung zugrunde?
Besteht bei diesen Bussen Barrierefreiheit?

Besteht bei diesen Bussen die Möglichkeit der Mitnahme von Kinderwägen?
Ist die Mitnahme von Fahrrädern möglich?

8.

Gemäß Vorlage sind die 3 Busse auch auf anderen Linien einsetzbar.
Auf welchen Linien?
Welches Konzept liegt diesem Einsatz zugrunde?
Müssten für diese Einsätze generell neue Busse angeschafft werden?
Wieso werden in diese Beschlussvorlage die Anschaffung von weiteren Bussen
„verpackt“, die es für den Betrieb der Linie D unmittelbar gar nicht benötigt?

Wieso fehlt, wie sonst bei solchen Investitionen selbstverständlich üblich, eine
umfassende Begründung dazu?

Wie gestaltet sich die vertragliche Übernahme / die vertragliche Regelung des
Einsatzes dieser Busse auf anderen

Linien,

insbesondere

hinsichtlich des

Prüfungen

Kleinbus-

Syndikatsvertrages mit der IVB?

9

In

Innsbruck

gibt

es

bereits

Erfahrungen

und

zu

und

Pendelbuslinien in den Stadtteilen. U.a. war Kranebitten lange mit einem Pendelbus an
die Technik angebunden und auf der Hungerburg wurde eine Kleinbuslinie nach
Gramart geprüft und nicht umgesetzt. Die Linie LK als Pendelbus war bei der ansässigen