Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.30
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4.5.4 Abnahmebestätigung
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Eine Abnahmebestätigung – vergleichbar mit jener vom 14.12.2021 im Hinblick auf
die Leistungen des Angebotes vom 24.11.2020 (Amt für Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen der MA II) – war in den für den Stadtrechnungshof verfügbaren
Prüfungsunterlagen in Bezug auf die Leistungen des Angebotes vom 02.12.2020
nicht enthalten.
4.5.5 Prüfungsfeststellungen
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Im Gegensatz zu dem an das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
der MA II gerichteten Angebot vom 24.11.2020 bedankte sich das Unternehmen in
der Einleitung des Angebotes beim damaligen Vorstand des Amtes für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen der MA V „für das sehr informative Gespräch und Ihr
Interesse an unseren Leistungen“.
Dieser Umstand war für den Stadtrechnungshof deshalb auffällig, weil der damalige
Vorstand des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen der MA V in einem
E-Mail vom 24.10.2023 gegenüber der Magistratsdirektorin wie folgt ausführte:
Weiters befremdet mich die Formulierung im Schreiben des gleichen Institutes vom 2.12.2020 betreffend
der gleichen Rechnung Nr. 2020 186 schon „vielen Dank für das sehr informative Gespräch und Ihr
Interesse an unseren Leistungen“, hier würde mich interessieren wann das Gespräch mit mir stattgefunden
haben soll.
Auch dass ich dieses Schreiben schon früher gesehen hätte kann ich mich nicht erinnern, bewußt habe ich
es erst jetzt im Rahmen einer GR Beantwortung wahrgenommen.
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In Bezug auf die Inhalte des Angebotes vom 02.12.2020 war für den Stadtrechnungshof augenscheinlich, dass diese bis auf den Punkt „Gemeinsamer Kick-off
Workshop – persönlich oder über ein Online Meeting“ identisch zu den Angebotsinhalten im zweiten Teil des Angebots vom 24.11.2020 an das Amt für Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen der MA II waren.
Eine inhaltliche Beschreibung, welche Contents erstellt werden sollten, war im
Angebot vom 02.12.2020 allerdings nicht enthalten.
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Zur Entstehung des Angebotes vom 02.12.2020 waren drei E-Mails aus einer
Korrespondenz des damaligen Büroleiters des 2. Bürgermeister-Stellvertreters mit
dem leistungserbringenden Unternehmen auffällig. Der damalige Büroleiter bzw.
das Unternehmen sendete diese E-Mails in „Cc“ auch dem seinerzeitigen 2. Bürgermeister-Stellvertreter.
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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