Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.57
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und Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse im Anwendungsbereich der DSGVO und des DSG einzubeziehen ist.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung II/Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
„Wenn auch in der Zeit, seit die Amtsleitung im Dezember 2023 neu übernommen
wurde, kein vergleichbarer Fall zu verzeichnen war, so darf versichert werden, der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes zukünftig durch nachvollziehbare Dokumentation und saubere Trennung der Aufgabenbereiche zu entsprechen.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung III/Amt Berufsfeuerwehr
„Eine Rollenverteilung bei abteilungsübergreifenden bzw. magistratsweiten
Projekten kann seitens des Amtes Berufsfeuerwehr grundsätzlich nicht festgelegt
werden. Das Amt Berufsfeuerwehr stimmt jedoch der Empfehlung des Stadtrechnungshofes ausdrücklich zu, dass bei derartigen Projekten eine klare Rollenverteilung zwischen dem politisch zuständigen Ressort und den fachlich zuständigen Dienststellen von zentraler Bedeutung ist. Zukünftig wird das Amt daher auf
eine eindeutige Festlegung der Zuständigkeiten drängen.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung V/Abteilungsleitung
„Die Magistratsabteilung V wird künftig bei ähnlich gelagerten Fällen von Beginn an
auf eine klare Rollentrennung zwischen dem politisch Ressortzuständigen und der
fachzuständigen Dienststelle achten.“
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Abschließend hält der Stadtrechnungshof fest, dass die Abschaltung der LernApp
„Innsbruck gemeinsam“, wie bereits in diesem Bericht erwähnt, von der Magistratsdirektorin auf Ebene der Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Überlegungen
veranlasst wurde.
Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die vom beauftragen Unternehmen erstellten vier Contents der LernApp „Innsbruck gemeinsam“
ist nach Meinung des Stadtrechnungshofes hingegen allen voran von der politischen
Führung zu treffen. Dies unter Berücksichtigung des Nutzens der LernApp
„Innsbruck gemeinsam“ für die Öffentlichkeit sowie der anfallenden jährlichen
Kosten.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 13.03.2025:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht des Stadtrechnungshofes wird dem Gemeinderat am 27.03.2025 zur Kenntnis gebracht.
(einstimmig)
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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