Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.98

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Es zeigt sich außerdem, dass die Hundesteuer in Innsbruck im Vergleich der
Landeshauptstädte zu den höchsten gehört bzw. für Ersthunde ohne Ermäßigung die mit
Abstand höchste Hundesteuer erhoben wird:
Wien

€ 72,- pro Jahr Ersthund, € 105,- für jeden weiteren Hund.

Graz

Keine Hundesteuer.

Linz

€ 54,- pro Jahr.

Salzburg

€ 50,- pro Jahr Ersthund, € 90,- Zweithund, € 120,- für jeden weiteren Hund.

Innsbruck

€ 130,80,- pro Jahr, € 45,- ermäßigt.

Klagenfurt

€ 60,- pro Jahr, bei Hunden aus dem Tierheim entfällt die Hundesteuer für die

ersten drei Jahre.
Eisenstadt

€ 40,60,- pro Jahr.

St. Pölten

€ 45,- pro Jahr.

Bregenz

€ 73,- pro Jahr.

Es muss im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass keine Zweckbindung der Hundesteuer
vorliegt und die Leistungen, welche für Hundehalter bzw. Hunde im Gegenzug zur Erhebung
der Abgabe erbracht werden (z.B. Hundewiesen) von sehr bescheidenem Ausmaß sind.
In vielen europäischen Staaten gibt es keine Hundesteuer (mehr). Zudem kann die

Einhebung einer Abgabe nur für Hunde als Diskriminierung von Hundehaltern im Vergleich
zu Haltern anderer Haus- bzw. Kleintiere gesehen werden.

Bedeckung: Da der (Teil-)Verzicht auf eine Einnahmequelle keine Kosten verursacht, ist ein

Bedeckungsvorschlag nicht erforderlich.

KN