Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.105
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Verständnis freue ich mich dennoch, dass
die Arbeit so wertgeschätzt wird.
GRin Dr.in Haselwanter-Schneider: Es
nützt den MitarbeiterInnen relativ wenig,
wenn man die Arbeit wertschätzt - das tun
wir übrigens wirklich -, und gleichzeitig sagt,
dass die Mag.-Abt. III, Gebäude und Wohnungsregister, so viele Aufgaben hat. Ich erwarte mir schon, dass man darauf schaut, in
welchen Bereichen es extrem viel Arbeitsaufkommen und neue Daten einzupflegen
gibt - wodurch die MitarbeiterInnen übermäßig befasst sind.
Es muss genügend Personal zur Verfügung
stehen. Es kann doch nicht sein, dass die
öffentliche Hand nicht auf ihr Personal achtet. Von der Privatwirtschaft verlangen wir
immer, dass sie ihre MitarbeiterInnen ordentlich behandelt. Damit will ich jetzt nicht
sagen, dass mit den MitarbeiterInnen unordentlich umgegangen wird.
(Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Das ist fast
so rübergekommen.)
Nein, das ist nicht so und das weißt Du
ganz genau! Ich spreche davon, dass wir
uns nicht wundern dürfen, dass wir unzufriedene MitarbeiterInnen haben. Wenn sie nur
in Sonntagsreden wertgeschätzt werden,
aber nichts von uns bekommen, ist das nur
eine ganz logische Folge.
Was das jetzt ist? Das ist ein Plädoyer für
die MitarbeiterInnen. Wir müssen schauen,
dass sie nicht übermäßig belastet werden.
Sie sollten nämlich nicht zu viert die Arbeit
machen, die sechs erledigen sollten. Mir
wäre lieber, dass wir nicht freihändige Apps
beauftragen, sondern mehr Personal anstellen würden.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Darf ich
Sie, MDin Mag.a Herlitschka, MSc kurz bitten, über die hoheitlichen Aufgaben, die uns
betreffen, aufzuklären. Wir haben bereits
des Öfteren Besprechungen zum Personaleinsatz geführt.
in
a
MD Mag. Herlitschka, MSc: Zu allen
Grundsätzen im Budgetvollzug und in der
Mittelwidmung war ich mit Herrn Bürgermeister vom Anfang an auf folgender Vereinbarungsebene: Ich habe gesagt, dass ich
meinen Auftrag darin sehe, mich dafür einzusetzen, dass die Aufgaben und die Mitarbeitenden, die im hoheitlichen Bereich tätig
GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025
sind, mit genügend Ressourcen ausgestattet sind. Was versteht man unter hoheitlichem Bereich?
Der hoheitliche Bereich umfasst alles, in
dem die Stadt Innsbruck gesetzlich verpflichtet ist, zu handeln und zu leisten. Die
Bevölkerung hat ein Anrecht auf diese Leistungen. Mir ist natürlich sonnenklar, dass im
privatwirtschaftlichen Bereich bzw. insbesondere im Projektbereich, die schönen und
nach außen sehr positiv wirksamen Tätigkeitsfelder der Stadt und des Stadtmagistrates liegen. Deshalb sehe ich es - und das
war immer meine Positionierung - als ausdrücklichen und eindeutigen Auftrag der Politik, darüber zu entscheiden, wie die Mittel
eingesetzt werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ, ALI
und FRITZ, 14 Stimmen):
Der von GRin DIin Nothegger und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2025 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalt nach abgelehnt.
39.
Berchtold Gabriele (JA), Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Berchtold Gabriele (JA), mit den Worten "Ich gelobe" das
Gelöbnis in die Hand des Bürgermeisters.
Zu Punkt 38.
Behandlung
eingebrachter
a
“
I
”
>hter AnAnträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 27.02.2025
38.8
MagIbk/94157/GR-AT/32/2025
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Sicherheitskonzept für öffentliche
Verkehrsmittel, erneute Einbringung (GR Mayer)
GRin DIin Nothegger: In diesem Antrag geht
es um ein Sicherheitskonzept für öffentliche
Verkehrsmittel. Das Thema ist GR Mayer
sehr wichtig. Er musste in seinem direkten
Familienumfeld miterleben, was es für junge