Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.135

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 22.)

VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE)

Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014),
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom …………………..)
Artikel I
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer
Abgabe
für
das
Parken
von
mehrspurigen
Kraftfahrzeugen
(Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014), Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2025, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:
§3
Höhe der Abgabe
(1) Die Abgabe beträgt unbeschadet der Bestimmungen der §§ 5 und 6
a) in den Kurzparkzonen (Anlage I) für jede begonnene halbe Stunde der Parkdauer jeweils
€ 1,10;
b) in den Parkzonen der Anlagen II und IV für jede halbe Stunde der Parkdauer € 1,10,
höchstens jedoch € 9,00 für jeden Kalendertag.

Artikel II
Diese Verordnung tritt mit xx.xx.2025 in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Mag.a Martina Norz