Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.358

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@

I

Stadtrat Markus LASSENBERGER

e ®

M

RUdl

FEderspiel

Stadtmagistrat Innsbruck

GR Rudi FEDERSPIEL

eingelangt am

Klubobfrau Andrea DENGG

KI

2095
9 7. März
G

WALCH
ian
frau-Stv.
-Stv. Fabian
ubobfrau

GR Reinhold HAPP

GR Achim LINDE

GR" Maria-Magdalena TRINKL

Ge%e€xäeétär
Innsbruck, am 18.03.2025

Anfrage
betreffend die Verwendung von Kassenstärker

Unter der städtischen
Homepage „Innsbruck Informiert“ vom
13.12.2024
(https://www.ibkinfo.at/budgetbeschluss-2025) ist zu lesen, dass die Stadt Innsbruck
kurzfristige Darlehen als Kassenstärker aufnimmt, um in Projekte zu investieren.
Es ergehen deshalb an den
Beantwortung ersucht wird.

Bürgermeister

nachfolgende

Fragen

um

deren

1. Was ist unter dem Begriff „Kassenstärker“ grundsätzlich zu verstehen?
2. Sind „Kassenstärker“ im Innsbrucker Stadtrecht normiert?
a. Wenn ja, wo?
3. Sind „Kassenstärker“ als Darlehen anzusehen?
4. Innerhalb welchen Zeitraums sind Kassenstärker zu begleichen?
5. Sind Kassenstärker auch als „Schulden“ anzusehen?
a. Wenn nein, warum nicht?
6. In welcher Höhe wurden Kassenstärker im Zeitraum vom 01.09.2024 bis
31.12.2024 aufgenommen (Auflistung nach Monaten)?
7. In welcher Höhe wurden Kassenstärker im Zeitraum vom 01.01.2025 bis
28.02.2025 aufgenommen (Auflistung nach Monaten)?
8. Fallen für Kassenstärker Zinsen an?
a.

9.

_

Wenn ja, in welcher Höhe?

Bei welchen Bankinstituten wurden Kassenstärker in Anspruch genommen
(genaue Auflistung)?

10. Unterscheiden sich etwaige Zinssätze bei den Bankinstituten?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?
11.Wie hoch waren die Zinsen für Kassenstärker im Zeitraum vom 01.09.2024 bis
31.12.2024?
12.Wie hoch waren die Zinsen für Kassenstärker im Zeitraum vom 01.01.2025 bis
28.02.2025?
13.Sind Darlehens mit längerer Laufzeit niedriger verzinst als die in Anspruch
genommenen Kassenstärker?

14.Kann man Kassenstärker auch als „“Überziehungsrahmen“ der städtischen
Bankkonten verstehen?

15.Ist geplant ab dem 28.02.2025 bis zum Jahresende weitere Kassenstärker in
Anspruch zu nehmen?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?