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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.360

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“ 41.3)
(zu Punkt
41.3)

Stadtrat Mag. Markus Stoll

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KO GR MMSst Franz Jirka

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KO-Stv." GR" Dr.” Birgit Winkel

GR" Mag.* Christine Oppitz-Plörer

Stadtmagistrat Innsbruck

eingelangt am

2 7. März 2025

CR- Abi 23512025

|

Innsbruck, 27. März 2025

Gemeinderat und Stadtsenat

Anfrage
Sicherheit der Außenbereiche in städtischen Kindergärten

Gerade jetzt, wenn es draußen wärmer wird, laden die Freibereiche wie Terrassen oder

Gartenflächen der städtischen Kindergärten ihre kleinen Besucherinnen und Besucher
ein, ihre Spielaktivitäten zunehmend ins Freie zu verlagern

Im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder beim Spielen auf den
dafür vorgesehenen Flächen im Freien bitten wir die zuständigen Mitglieder der
Stadtregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1l.

Was wird seitens der Stadt Innsbruck unternommen, um sicherzustellen, dass
Außenbereiche in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sicher sind?

2.

Gibt es regelmäßige Überprüfungen der Außenbereiche wie z.B. auch von
Holzböden, Terrassenböden, etc?

3.

Falls ja, in welchen Abständen werden diese durchgeführt?

4.

Falls nein, warum finden keine regelmäßigen Überprüfungen von potentiellen
Gefahrenquellen statt?

5.

Wer ist für die Überprüfung der Außenbereiche zuständig bzw. welche Ämter
und Abteilungen sind in eine solche Überprüfung eingebunden?

6. Wer entscheidet, ob und wann eine solche Überprüfung stattzufinden hat?
7.

Wem obliegt die Letztentscheidungskompetenz, allfällige kleinere oder größere
Mängel beheben zu lassen?

8. Wenn bei einer Überprüfung Gefahrenquellen festgestellt werden oder es gar
Sicherheitsbedenken gibt, wie läuft das weitere Procedere ab?

9.

Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren allfällige Gefahrenquellen in den
Außenbereichen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen aufgezeigt?