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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.393

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____y Richtlinie — Senior:innentaxi Lustenau
Grundsätze und Ziele

e

Die Unterstützung der Mobilität von älteren und pflegebedürftigen Menschen ist ein wichtiges
Ziel der Marktgemeinde Lustenau. Dadurch soll die Selbstbestimmung sowie die soziale Teilhabe
ermöglicht werden.

e Bürger:innen verzichten bei gesundheitlichen. Einschränkungen auf das Lenken eines eigenen
PKW.

e

Um die mobilen Einschränkungen zu überwinden und die notwendigen Alltagswege weitgehend
selbständig erledigen zu können, unterstützt
die Marktgemeinde Lustenau die sichere und flexible
Personenbeförderung durch die Ausgabe von geförderten Taxibons.

$ 1 Zielgruppe für das Seniorinnentaxi
Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Lustenau, denen aus gesundheitlichen Gründen die Benützung

des ÖPNV nicht möglich Ist, und zwar:
(1}

ohne Berechtigungsnachweis: alle Senior:innen im Alter von 75 Jahren und älter

(2}

mit Berechtigungsnachweis: alle Bürger:innen, die ein Bundespflegegeld beziehen.

Die Ausstellung
von Berechtigungsnachweisen erfolgt im Rathaus in der Abteilung Soziales,

Gesundheit und Zusammen.Leben. Zur Prüfung der dauerhaften Mobilitätseinschränkung ist die
Vorlage des Pflegegeldbescheides erforderlich.
5 2 Taxibons

Die in $ 1 definierte Zielgruppe wird durch die Ausgabe von geförderten Taxibons von der

Marktgemeinde Lustenau unterstützt. Gegen einen Selbstkostenbeitrag von € 3,00 erhalten die
Nutzungsberechtigten einen Taxibon im Wert von € 7,00. Pro Monat können maximal 10 Taxibons
erworben werden. Die Taxibons sind nicht übertragbar.

Die Taxibons können während den Öffnungszeiten des Rathauses im Bürgerservice erworben
werden.
Die (Teil)Barahlöse von Taxibons ist nicht gestattet.

$ 3 Einsatzmöglichkeit

Die Taxibons können täglich — ohne zeitliche Einschränkungen — bei den teilnehmenden
Taxiunternehmen eingesetzt werden.

& 4 Gültigkeit

Diese RichtÄinie wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 18.01.2024 beschlossen und gilt
bis auf Widerruf. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.