Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.4

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-4-

Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung
der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen, trägt die IIG. Die
Landeshauptstadt Innsbruck trägt eine
allfällige Immobilienertragsteuer. Dazu
wird jedoch festgehalten, dass die gegenständliche Einbringung auf der
Grundlage des Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet und dafür
die steuerlichen Sonderregelungen für
die Ausgliederung von Aufgaben der
Gebietskörperschaften in Anspruch genommen werden. Da die Landeshauptstadt Innsbruck zu 100 % an der IIG
beteiligt ist, steht diese Gesellschaft
unter dem beherrschenden Einfluss der
Landeshauptstadt Innsbruck als Körperschaft öffentlichen Rechts und sind
diese Ausgliederung und dieses
Rechtsgeschäft demnach von der Gesellschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr, den
Stempel- und Rechtsgebühren sowie
von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.
Im Übrigen entstehen keine den üblichen
Verwaltungsaufwand übersteigenden Kosten.
12.

Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2025

12.3

Maglbk/96708/HC-NKT/8
Amtsgebäude, Gebäude

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
TURSKY, 4 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
11.04.2025:

13.

Verpflichtungsermächtigung 2026

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
11.04.2025:
Die Verpflichtungsermächtigung 2026 wird
gemäß Beilage genehmigt.
14.

Maglbk/90585
Vorlage der Abschlussbuchungen, Zahlungsmittelreserven, Abgrenzungen und Ausbuchungen/Abschreibungen im Rahmen
des Rechnungsabschlusses 2024

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI und FRITZ, 4 Stimmen; gegen
FPÖ, TURSKY und KPÖ, 13 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
11.04.2025:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck genehmigt vorliegende im Rahmen der Erstellung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2024 getätigten Abschlussbuchungen und die in der weiterführenden Erklärung angeführten Zahlungsmittelreserven,
die Abgrenzungen der Eingangsrechnungen
und die Ausbuchungen und Abschreibungen in Verbindung mit der HAZI Huter Abfallzentrum Innsbruck GmbH, Huter Recycling und Transport GmbH, der lnnsbrucker
Immobilien und Service GmbH (IISG) und
dem Sachkonto FA - Nachträge.
15.

Maglbk/90585
Vorlage Entwurf Rechnungsabschluss 2024

Für den Umbau eines Amtsgebäudes werden € 700.000,-- genehmigt

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI und FRITZ, 4 Stimmen; gegen
FPÖ, TURSKY und KPÖ, 13 Stimmen):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
11.04.2025:

Die über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2025 werden laut Ausschuss
für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 11.04.2025 unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 24.04.2025

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für
das Finanzjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen.