Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.10
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2))
(zu Punkt
2.)
Beilage 1
Entwurf
Verordnung, mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck
(Innsbrucker Marktordnung 1999 - IMO 1999) geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom ……)
Artikel I
Die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung 1999 - IMO
1999, Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.1999 in der Fassung der Beschlüsse vom
21.06.2001, 19.05.2011, 27.02.2014, 11.10.2018, 10.10.2019, 16.07.2020, 27.05.2021 und
22.06.2022 wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel wird die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 65/2020“ durch die
Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 150/2024“ ersetzt.
2. In § 1 Abs. 3 wird die die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 65/2020“ durch die Zeichenfolge
„BGBl. I Nr. 150/2024“ ersetzt.
3. In § 3 Abs. 4 wird die Zeichenfolge „LGBl. Nr. 161/2021“ durch die Zeichenfolge
„LGBl. Nr. 22/2024“ ersetzt.
4. In § 5 Abs. 3 und Abs. 6 wird die Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 154/2021“ durch die
Zeichenfolge „BGBl. I Nr. 52/2024“ ersetzt.
5. In § 8 Abs. 1 Z 2 hat der erste Satz zu lauten:
„Der Großmarkt findet werktags von Montag bis Samstag von 04.00 bis 12.00 Uhr in der
Markthalle und am Herzog-Siegmund-Ufer westlich anschließend an die bestehende
Terrasse nördlich der Markthalle statt.“
6. In § 8 Abs. 1 Z 5 wird die Wortfolge „vom 18. Dezember, fällt dieser aber auf einen
Sonntag oder Montag, dann vom Samstag davor“ durch die Wortfolge „vom 16.
Dezember“ ersetzt.
7. In § 8 Abs. 1 Z 7 wird die Wortfolge „von 07.00 Uhr“ durch die Wortfolge „von 06.00 Uhr“
ersetzt.
8. § 8 Abs. 1 Z 8 hat zu lauten:
„8. Der Kunsthandwerksmarkt am Sparkassenplatz findet in den Monaten März bis
Dezember am zweiten Samstag des Monats von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf dem
Sparkassenplatz, Grundparzellen .551 und 1060/2 KG Innsbruck, statt. Fällt dieser
Samstag auf einen gesetzlichen Feiertag, findet der Markt am darauffolgenden
Samstag statt.“
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