Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.16
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Straßennamen oder für den Umgang mit belasteten Straßennamen erarbeitet werden (z.B.
Zusatztafeln, künstlerische Interventionen).
Gemäß dem Stadtsenatsbeschluss vom 19.12.2001 sollen neue Straßen und Plätze vorranging
nach Frauen benannt werden.
4.2. Belastete Straßennamen
Die historische Vorabprüfung der Innsbrucker Straßennamen liegt in der Zuständigkeit des
Innsbrucker Stadtarchivs. Dabei werden neueste Forschungsergebnisse berücksichtigt. Im
Bedarfsfall können externe Gutachten beauftragt bzw. Experten hinzugezogen werden.
Die Einzelfälle werden sodann dem Beirat für Erinnerungskultur zur Beratung vorgelegt. Der Beirat
empfiehlt wie in weiterer Folge mit dem jeweiligen Straßennamen zu verfahren ist.
Der Beirat erarbeitet weiters einen allgemeinen Text für die Anbringung von Zusatztafeln und
schlägt im Einzelfall textliche Adaptierungen vor. Die aktuellen Zusatztafeln sollen entsprechend
der Formulierungen des Beirats für Erinnerungskultur ausgetauscht werden.
4.3. Neubenennungen
Insbesondere bei personenbezogenen Straßennamen sollen objektivierbare Verdienste für die
Stadt Innsbruck und ein deutlicher Innsbruck-Bezug vorliegen.
Die historische Vorabprüfung obliegt dem Innsbrucker Stadtarchiv. Dem Beirat für
Erinnerungskultur werden die Anträge auf Neubenennung mit einer entsprechenden
Ersteinschätzung des Stadtarchivs vorgelegt. Der Beirat berät über die Aufnahme des Namens in
die Straßennamenliste, die vom Kulturamt geführt wird und gibt eine Empfehlung hinsichtlich der
Gewichtung bzw. Reihung des Straßennamens auf der Liste ab.
Die Stellungnahme des Beirats wird dem Gemeinderat mit der jeweils aktualisierten
Straßennamenliste zur Kenntnis gebracht.