Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.20
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 17.)
Textziffer
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
BERICHT
FOLLOW UP – EINSCHAU 2024
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht des
Stadtrechnungshofes über die Follow up – Einschau 2024 eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 11.04.2025 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht des Stadtrechnungshofes vom 06.02.2025, Zl. MagIbk/90840/StRHPR/1, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat im Amt für Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
1
Der Stadtrechnungshof (vormals Kontrollabteilung) hat im Sinne der Bestimmungen
des § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine
jährliche Follow up – Einschau durchgeführt.
Dies zu den Prüfberichten, die er seit dem Beginn der letztjährigen Follow up –
Einschau 2023 verfasste. Die für die aktuelle Follow up – Einschau 2024 maßgeblichen Berichte bezogen sich auf den Bereich des Stadtmagistrates sowie auf
die Prüfung von Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern. Der gemeinderätliche Kontrollausschuss und der Gemeinderat behandelten diese Berichte.
Der Stadtrechnungshof formulierte bei diesen Berichten Empfehlungen, deren
Umsetzungen im Zuge der seinerzeitigen Stellungnahmen entweder zugesichert
oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung der
damaligen Anhörungsverfahren noch nicht (gänzlich) umgesetzten Empfehlungen
waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2024. Außerdem zielte
die vorgenommene Prüfung auch auf die Einholung von offenen Nachweisen ab,
welche die Empfehlungsumsetzungen dokumentieren.
Darüber hinaus griff der Stadtrechnungshof in diesem Bericht auch Anregungen aus
der vorangegangenen Follow up – Einschau 2023 erneut auf. Dies betraf
Empfehlungen, die nach Bewertung des Stadtrechnungshofes bisher ganz oder
teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt blieben oder zu denen die
geprüften Stellen ankündigten, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
2
Der Vollständigkeit halber erwähnte der Stadtrechnungshof, dass seine Bezeichnung mit LGBl. Nr. 19/2024 vom 03.05.2024 von „Kontrollabteilung“ in „Stadtrechnungshof“ umbenannt worden ist. Für den nunmehrigen Follow up – Bericht verwendete der Stadtrechnungshof diese Bezeichnung erst für neue bzw. aktuelle Formulierungen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
1