Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.22
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Textziffer
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Die Empfehlungen in den Berichten des Stadtrechnungshofes (vormals Kontrollabteilung) sind – wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle
(Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) – beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am 29.05.2002 anlässlich der Behandlung des
Berichtes über die (erste) Follow up – Einschau 2000/2001 den Grundsatzbeschluss
gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom Gemeinderat im
Rahmen der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen
werden, als Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des
jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der
geprüften Dienststelle, Anmerkungen des Stadtrechnungshofes dazu) sind dabei zu
berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes vom Gemeinderat in gleicher Weise
wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen worden sind.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2023
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Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2023
vom 05.02.2024, Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1. Der gemeinderätliche Kontrollausschuss behandelte diesen Bericht in seiner Sitzung vom 07.03.2024. Er berichtete
dem Gemeinderat gemäß § 74f Abs. 2 IStR darüber in seiner Sitzung vom
21.03.2024.
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Im letztjährigen Follow up – Bericht ist vom Stadtrechnungshof der Stand zu
79 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 25 Empfehlungen dieser
Einschau nahm der Stadtrechnungshof im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung
eine erneute Nachfrage vor. Von diesen 25 Empfehlungen des Stadtrechnungshofes waren 20 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 3 mit „wurde teilweise
entsprochen“ und 2 mit „wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“
kategorisiert.
Das Ergebnis dieser für die nunmehrige erneute Follow up – Einschau 2024 relevanten Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2023 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
Prüfung Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
(Bericht vom 20.12.2019)
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Das Ergebnis der ersten Risikoanalyse (Evaluierungszeitraum 2016/17) fand sich
im Bericht des Büros des Magistratsdirektors mit der Benennung „Risikomanagement in Share Point – Jahresbericht 2018“. Dieser Dokumentation konnten zahlreiche Informationen in Bezug auf Risikoidentifikation, -kategorisierung und -status
sowie Auswertungen von „Roten Risiken“ sämtlicher im Magistrat der Stadt Innsbruck erfassten Risiken entnommen werden.
Auch war den Berichtsausführungen zu entnehmen, dass von den Referaten Städtebau und Planungsverfahren (ab 07/2017) und Bauberatung und Gutachten (ab
07/2017) bis zum 12.02.2018 (Zeitpunkt Datenbankauszug) noch keine Risiken im
Risikomanagementsystem SharePoint erfasst worden sind.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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