Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.25
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Textziffer
• Seit dem Jahr 2018 wurde durch die Stadt aufgrund der maßgeblichen landesgesetzlichen Änderungen keine Vergnügungssteuer auf die Eintrittserlöse des
Stadtturms mehr vorgeschrieben. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass die Vorschreibung der Kriegsopferabgabe infolge Abschaffung seitens des Landesgesetzgebers bereits ab 01.01.2015 eingestellt
worden war. Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass für das Jahr
2017 von der Stadt an die IIR insgesamt ein Betrag von € 29.477,62 an Vergnügungssteuer vorgeschrieben worden ist.
Alle von der Kontrollabteilung aufgezählten Punkte waren mit einer Erhöhung der
Eintrittserlöse (bzw. der gesamten Umsatzerlöse) und einer deutlich positiven
Beeinflussung der Ertrags-/Aufwandsrelation der IIR aus der Bewirtschaftung des
Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage verbunden.
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Im Zusammenhang mit dem bestehenden Pachtvertrag betreffend den Stadtturm
und die öffentliche WC-Anlage Altstadt sprach die Kontrollabteilung an die zuständige Fachdienststelle (damals MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft)
die folgenden Empfehlungen aus:
• Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sollte die vorgesehene betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der
IIR bereitzustellenden Zahlen nachgeholt und vorgenommen werden.
Dabei könnte die aktuelle Einnahmen-/Ausgabensituation erhoben werden. Dies
unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Besucherzahlen, der von der IIR
durchgeführten Eintrittspreiserhöhungen sowie des Umstandes des Wegfalls der
Kriegsopferabgabe ab 01.01.2015 und der Vergnügungssteuer ab 01.01.2018.
• Auf Basis des Ergebnisses dieser betriebswirtschaftlichen Untersuchung wäre
aus Sicht der Kontrollabteilung eine Entscheidung über eine (allenfalls veränderte) Weiterführung des bislang unentgeltlichen Pachtvertrages angebracht. Dafür
wäre gegebenenfalls ein aktualisierter Gremialbeschluss einzuholen.
Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung erschien eine Anpassung des
Pachtvertrages in puncto Pachtzins vor dem Hintergrund der aufgezeigten Umstände jedenfalls überlegenswert und gerechtfertigt. Dies insofern, als der Überschuss (Gewinn) aus der Bewirtschaftung des Stadtturms und der öffentlichen
WC-Anlage Altstadt anhand einer fairen Verteilung zwischen der Stadt als
Verpächterin und der IIR als Pächterin aufzuteilen wäre.
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Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV verwies in seiner damals
abgegebenen Stellungnahme einleitend auf die vorliegende Beschluss- und Vertragssituation. Dies insofern, als die damalige MA I – Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten seinerzeit ermächtigt
wurde, einen neuen Pachtvertrag mit der IIR abzuschließen.
Weiterführend erläuterte das seinerzeitige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
damals das Zustandekommen dieses neuen Pachtvertrages aus seiner Sicht. Dabei
führte die Dienststelle insbesondere auch ins Treffen, dass mit der Errichtung der
neuen öffentlichen WC-Anlage in der Altstadt sowie mittels der damit in Verbindung
stehenden Vereinbarung mit der IIR eine weitere essentielle und dauerhafte
Verbesserung in die touristische Infrastruktur erzielt und entsprechende Vorteile
generiert worden wären. Zudem wies die Fachdienststelle darauf hin, dass mit
dieser (Pacht-)Vereinbarung auch das unternehmerische Risiko für den Betrieb des
Stadtturms und der WC-Anlage von der Stadt an die IIR ausgelagert worden ist. So
zeigte die Entwicklung der Stadtturmeintritte in den vergangenen zwei Jahrzehnten
starke Schwankungsbreiten. Diese sind von zunächst über 100.000 Eintritten in
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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