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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.26

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weiterer Folge sukzessive auf rund 75.000 gesunken und in den letzten Jahren –
u.a. im Hinblick auf die insgesamt positive touristische Entwicklung – wiederum auf
knapp über 100.000 gestiegen. Jedoch würden sich die Eintritte gerade im Jahr
2020 und wohl auch auf absehbare Zeit aufgrund der COVID-19 Entwicklung sowie
der Altstadtbaustelle sehr stark reduzieren.
Insgesamt schloss sich das vormalige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV der Empfehlung der Kontrollabteilung an, die betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der IIR bereitzustellenden
(aktuellen) Zahlen nachzuholen. An der Erarbeitung eines Evaluierungsberichtes
gemäß den Anregungen der Kontrollabteilung werde in Abstimmung mit der MA I –
Amt für Präsidialangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten selbstverständlich gerne mitgewirkt.
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Zu den Follow up – Einschauen der vergangenen Jahre informierte das Referat für
Wirtschaft und Tourismus der MA IV über den weiteren Fortgang in dieser
Angelegenheit. Es sei die Intention der Beteiligten, ein Gesamtpaket zu erarbeiten.
Dabei sollen insbesondere die geplanten umfassenden Neubauinvestitionen im
Bereich des Stadtturmes (Lifteinbau zur barrierefreien Erschließung der städtischen
Dienststellen) berücksichtigt werden. Ein verbindlicher Zeitplan für die bauliche
Umsetzung war seinerzeit noch nicht endgültig fixiert. Eine Neuordnung der Vertragssituation erachtete die Fachdienststelle erst nach Vorliegen eines verbindlichen
Zeitplans für die barrierefreie Erschließung des Historischen Rathauses und den
sich daraus ergebenden Änderungen der Rahmenbedingungen für den Betrieb des
Stadtturms als realistisch.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau 2024 kündigte die mittlerweile zuständige
Leiterin des Amtes für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus der MA IV anknüpfend
an die vorjährigen Stellungnahmen an, dass der Vertrag mit der IIR demnächst einer
entsprechenden Überarbeitung unterzogen werden könne. Dies aus dem Grund, da
vorgesehen sei, dass der Lifteinbau im Sommer 2025 erfolgt. Die Amtsvorständin
informierte weiterführend über den derzeitigen Stand der Überlegungen und
Planungen in Bezug auf die künftige Bewirtschaftung des Stadtturmes und deren
mögliche Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag mit der IIR.
Den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft
entsprochen werden.

Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes für Soziales
(Bericht vom 19.04.2021)

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Die Kontrollabteilung nahm Einsicht in die Verrechnungs- und Zahlungsabwicklung
bezüglich der hoheitlichen (offenen) Mindestsicherung mit dem Land Tirol. Die Stadt
Innsbruck wickelte diese über die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung ab.
Die von der Kontrollabteilung festgestellten und im Bericht detailliert beschriebenen
Verrechnungs- und/oder Verbuchungsdifferenzen hatten letzten Endes allesamt
eine Auswirkung auf den per 31.12.2019 ausgewiesenen schließlichen Rest
(€ 1.447.569,91 auf Sachkonto 361250 – Unterkunft). Der Vollständigkeit halber
erwähnte die Kontrollabteilung, dass mit Einführung der VRV 2015 ab dem Rechnungsjahr 2020 ein Ausweis der dahingehenden Forderungen der Stadt Innsbruck

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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