Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.33
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erteilt worden, auf Basis der Rahmenvereinbarungen Aufträge von bis zu netto
€ 250.000,00 zu vergeben.
Aus Sicht der Kontrollabteilung ergaben sich im Zusammenhang mit dem zuvor
dokumentierten Sachverhalt mehrere organisatorische und rechtliche Fragestellungen, deren Prüfung und Klärung sie an die Adresse der Leitung des inneren Dienstes und das Amt für Tiefbau empfahl.
Die Kontrollabteilung hatte sich zudem dafür ausgesprochen, Überlegungen
anzustellen, wie sich der Prozess der Zuschlagsentscheidung und -erteilung in
Hinsicht auf die zeitliche Dauer unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen optimieren lassen könnte. Jedenfalls sollte aus einer rechtlichen und
organisatorischen Beurteilung und Bearbeitung eine klar strukturierte Vorgehensweise unter eindeutig definierten Rahmenbedingungen resultieren, die in weiterer
Folge und nach Zustimmung durch die politische Führung künftig Geltung haben
sollte.
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Im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Tiefbau mit, der
Empfehlung der Kontrollabteilung in Hinsicht auf eine Prüfung der organisatorischen
und rechtlichen Fragestellungen beizutreten.
Das Amt für Präsidialangelegenheiten teilte umfassend seine Ansichten hinsichtlich
Zuschlagserteilungs- und Unterfertigungskompetenzen durch den Gemeinderat,
Stadtsenat und Magistrat mit.
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Im Zuge des Follow up 2023 wurde die Kontrollabteilung in Kenntnis gesetzt, dass
die ausgesprochenen Empfehlungen bisher zum Teil umgesetzt worden waren.
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Im diesjährigen Anhörungsverfahren verwies das Amt für Präsidialangelegenheiten
vollinhaltlich auf seine Stellungnahme zum damaligen Vorbericht und dass seit Juni
2024 Gremialvorlagen an den Stadtsenat und Gemeinderat hinsichtlich Stadtrechtskonformität, finanzieller Bedeckung und Zuständigkeit der politischen Gremien
amtsseitig geprüft würden.
Im Zuge dieses Prozesses würde ein einheitliches Vorgehen sämtlicher Organisationseinheiten gewährleistet. Bei vergaberechtlichen Fragestellungen würden mit
dem Vergaberecht befasste Sachbearbeiter des Amtes im Rahmen der Prüfung auf
Stadtrechtskonformität beratend hinzugezogen.
Es hätte sich herausgestellt, dass in mehreren Organisationseinheiten der Wunsch
bestehe, klarere und praxistauglichere Regelungen zu schaffen. Diesbezüglich
hätten auf Verwaltungsebene erste Überlegungen und Besprechungen stattgefunden. Voraussetzung einer gesamthaften Lösung sei eine Novelle des Innsbrucker
Stadtrechtes.
Das Amt für Tiefbau teilte im Rahmen seiner Stellungnahme mit, sich für eine rechtliche und organisatorische Beurteilung als nicht zuständig zu sehen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Basierend auf die im damaligen Berichtskapitel „5.4 Nebengebühren“ beschriebenen Ausführungen hinsichtlich einer differenzierten Handhabung bei der (fiktiven)
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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