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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.39

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Mit der Beantwortung der diesjährigen Nachfrage (Follow up – Einschau 2024)
wurde bekannt gegeben, dass die Pensionsrückstellung neu berechnet und neu
beurteilt werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

40

In der Betriebsvereinbarung vom 13.08.2013 (unterfertigt vom seinerzeitigen
Geschäftsführer sowie den Betriebsräten) wurde u.a. verankert, dass Jubiläumsprämien für 25-jährige und 40-jährige durchgehende Dienstzugehörigkeit zum
Alpenzoo mit 200 % bzw. 400 % eines Monatsgehaltes ausbezahlt werden. Die
Einschau zeigte, dass im Prüfungszeitraum auch mehrere Jubiläumsprämien an die
Dienstnehmer des Alpenzoos geleistet worden sind. Eine Rückstellung für derartige
Zahlungsverpflichtungen wurde im Rechnungsabschluss jedoch nicht ausgewiesen.
Hierzu strich die Kontrollabteilung heraus, dass für Dienstnehmerjubiläen sog.
Jubiläumsrückstellungen gebildet werden müssen (siehe auch Rz 3422 Einkommensteuerrichtlinien 2000), wenn aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer
Betriebsvereinbarung nach einer bestimmten Dienstzeit Jubiläumsgelder an die
Arbeitnehmer zu leisten sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, aufgrund der vorliegenden Betriebsvereinbarung
künftig eine Jubiläumsrückstellung im Jahresabschluss abzubilden. Der Empfehlung
der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 konnten noch keine Nachweise vorgelegt werden, zumal die Bilanzierung für 2021 erst zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgte. Seitens der Geschäftsführung des Alpenzoos wurde eine zukünftige Umsetzung jedoch zugesagt.
In der Follow up – Einschau 2022 und 2023 ist der Ausweis der Jubiläumsrückstellungen in der jeweils ausstehenden Bilanz gegenüber der Kontrollabteilung
zugesichert worden.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2024 wurde dem Stadtrechnungshof
mitgeteilt, dass die Umsetzung erfolgte. Ein diesbezüglicher Nachweis wurde jedoch
nicht erbracht. Der Stadtrechnungshof hält die Empfehlung daher aufrecht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

Prüfung Innsbruck Marketing GmbH
(Bericht vom 15.09.2023)

41

Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass im prüfungsgegenständlichen Zeitraum
ein Wechsel in der Gesellschafterstruktur der IMG stattgefunden hat.
So haben die beiden einstigen Gesellschafter der IMG – der Innenstadtverein (ZVR
358698600) und der Verein „Interessengemeinschaft Altstadt Innsbruck“ (ZVR
632668174) – ihre Geschäftsanteile mit Abtretungsvertrag vom 24.09.2021 an den
Innsbrucker Zentrumsverein (ZVR 1052198599) abgetreten.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

20