Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.46
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Die IMG
gab im Stellungnahmeverfahren der Follow up – Einschau 2023 an, dass dieser
Punkt im Rahmen der Weiterentwicklung der Marke auf der Agenda ist.
Die neuerliche Stellungnahme im Follow up 2024 ergab, dass die Umsetzung für
2025 geplant sei.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen / Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadt Innsbruck
III. Quartal 2023 bis I. Quartal 2024
(Bericht vom 27.05.2024)
50
Die Kontrollabteilung behob zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes der Bauund Feuerpolizei an die Tiroler Landesstelle für Brandverhütung. Inhaltlich verrechnete die Landesstelle im Rahmen dieser Rechnungen Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Feuerbeschauen. Für die Kontrollabteilung war bei
ihrer Prüfung die Rechnung über den Betrag von € 5.890,00 auffällig. Dies aus dem
Grund, da mittels der zugrundeliegenden Rechnung Feuerbeschauen für den
Zeitraum 2021 bis 2023 zur Abrechnung gelangten.
Zur Sicherstellung einer periodenreinen Erfassung von Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne der Bestimmungen der VRV 2015 empfahl die Kontrollabteilung
dem Amt der Bau- und Feuerpolizei, künftig um eine kontinuierliche und periodengerechte Rechnungslegung bemüht zu sein. In der damaligen Stellungnahme
erläuterte die Fachdienststelle das Zustandekommen der zusammengefassten
Rechnungslegung seitens der Landesstelle für Brandverhütung. Abschließend wies
das Amt der Bau- und Feuerpolizei darauf hin, dass eine periodengerechte Rechnungslegung vor allem auch aus budgetären Gründen ganz im Sinne der
Fachdienststelle sei.
Zur Follow up – Einschau 2024 waren für den Stadtrechnungshof zwei Rechnungslegungen der Landesstelle für Brandverhütung vom 05.07.2024 und 08.10.2024
feststellbar. Diese bezogen sich – bis auf zwei Fälle aus der zweiten Hälfte Dezember 2023 – auf Feuerbeschauen des Jahres 2024.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
51
Für die Kontrollabteilung waren im Zuge der routinemäßigen Belegkontrollen zwei
Einnahme-Anordnungen des Amtes für Sport der MA V in Verbindung mit Sponsoring-Einnahmen für die Skatehalle Innsbruck auffällig. Die Kontrollabteilung zeigte
sich über diese Vorschreibungen der Stadt Innsbruck aus dem Grund verwundert,
da die Betriebsführung der Skatehalle Innsbruck durch die Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) erfolgte. Für diesen Zweck
bestand seit dem Jahr 2011 ein zwischen der Stadt und der OSVI abgeschlossener
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
27