Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.64
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Textziffer
Im Zuge der Follow up – Einschau teilte das Amt für Rechnungswesen mit, dass für
die gruppenweisen Wertberichtigungen die Abschreibungen aus den letzten fünf
Jahren als Grundlagen herangezogen worden seien. Bei den nicht wertberichtigten
Abgabenarten habe es keine Abschreibungen gegeben, weshalb hier auch keine
Wertberichtigungen vorzunehmen gewesen seien. Die Bewertung von Einzelfällen,
bei denen in den folgenden Jahren eine Abschreibung zu erwarten ist, könne aus
verwaltungsökonomischen Erwägungen nicht vom Amt für Rechnungswesen vorgenommen werden.
en
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde aus erwähnten Gründen
E
nicht entsprochen.
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Die unter B.I.2 ausgewiesenen Abgabenforderungen wurden vom Stadtrechnungshof zudem stichprobenhaft auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dies betraf 21 offene
Abgabenforderungen aus den Bereichen Kommunalsteuer, Getränkesteuer und
Vergnügungssteuer samt den damit verbundenen Nebenansprüchen mit einem
Gesamtvolumen von rund € 750.000,00.
Im Rahmen dieser Prüfung gelangte der Stadtrechnungshof zur Ansicht, dass zumindest 12 geprüfte Abgabenforderungen bereits zum Stichtag 31.12.2023 als
uneinbringlich zu bewerten waren.
Für 10 der 12 nach Ansicht des Stadtrechnungshofes abzuschreibenden Abgabenforderungen hat das Amt für Rechnungswesen zum Abschlussstichtag bereits einen
Antrag auf Abschreibung an das Amt für Gemeindeabgaben übermittelt; dies großteils bereits in den Jahren 2021 und 2022, in einem Fall erfolgte die Antragstellung
schon im Jahr 2012.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Gemeindeabgaben, die Abschreibungsanträge umgehend einer Prüfung zu unterziehen und die betreffenden
Abgabenforderungen gegebenenfalls zu löschen und auszubuchen. Weiters regte
der Stadtrechnungshof an, künftig auf eine zeitnahe Erledigung der Abschreibungsanträge zu achten.
In der Stellungnahme im Anhörungsverfahren hat das Amt für Gemeindeabgaben
hierzu im Wesentlichen mitgeteilt, dass es gemeinsam mit dem Amt für Rechnungswesen den Ablauf der Abschreibungsverfahren im Rahmen des bereits laufenden
Prozesses „Forderungsmanagement“ neu festlegen und damit der Empfehlung des
Stadtrechnungshofes vollinhaltlich entsprechen werde. Die Prüfung bzw. Erledigung
der anhängigen Abschreibungsanträge werde bis zum Ende des Jahres erfolgen.
Im Zuge der Follow up – Einschau teilte das Amt für Gemeindeabgaben mit, dass
die offenen „Altfälle“ zum Großteil bereits abgeschrieben worden seien. In sieben
Fällen sei aufgrund der Höhe des jeweils abzuschreibenden Betrages ein
Stadtsenats- bzw. Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Künftig sollen die Abschreibungen im Rahmen eines neu einzurichtenden Forderungsmanagements zeitnah
erfolgen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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