Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.65
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Bei den restlichen 9 Abgabenforderungen wurde in einem Fall im Zusammenhang
mit einem Insolvenzverfahren eine Auffälligkeit bei der Überwachung der Zahlungseingänge festgestellt. Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen, den Sachverhalt zu prüfen sowie künftig auf eine effektive Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung derartiger Zahlungsverpflichtungen zu achten.
Das Amt für Rechnungswesen teilte in seiner Stellungnahme im Anhörungsverfahren mit, dass es den aufgezeigten Sachverhalt gemeinsam mit dem Amt für
Gemeindeabgaben überprüfen werde. Darüber hinaus wies das Amt für Rechnungswesen darauf hin, dass eine Überprüfung der Quotenzahlungen im PKF
derzeit systemtechnisch nicht möglich sei. Aufgrund der Vielzahl von Akten seien
auch händische Aufzeichnungen weder zielführend noch sinnvoll. Mittelfristig sei
jedoch eine Übernahme der PKF-Akten in das Hauptbuchhaltungsprogramm SAPGeOrg angedacht (das Vorprojekt sei bereits angelaufen). Ein effektives Monitoring
der Quotenzahlungen könne sodann technisch umgesetzt werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau teilte das Amt für Rechnungswesen
ergänzend mit, dass im Ausgangsfall bis dato keine Zahlung erfolgt sei. In Abstimmung mit dem Amt für Gemeindeabgaben sei nun die „Konkurs-Sperre“
aufgehoben und der Akt zur Prüfung an das Referat Gemeindeabgaben-Einziehung
weitergeleitet worden.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Der vom Stadtrechnungshof geprüfte Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023
wies für von der Stadt Innsbruck eingegangene Haftungen per 31.12.2023 einen
Haftungsstand von € 98.998.881,39 aus. Zu den vom Gemeinderat im Jahr 2023
ergänzend beschlossenen Haftungsübernahmen zeigte sich der Stadtrechnungshof
darüber verwundert, dass diese im Nachweis über den Stand an Haftungen per
31.12.2023 nicht aufschienen. Zum Stichtag 31.12.2023 wiesen die Restsaldobestätigungen der betroffenen Kreditinstitute für die den Haftungen zugrundeliegenden Darlehen und Kredite eine Gesamtaushaftung von € 12.937.578,95 aus.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, die Vollständigkeit des Haftungsnachweises per 31.12.2023 im Hinblick auf
die betroffenen Haftungsübernahmen zu überprüfen und diesen gegebenenfalls zu
ergänzen. In der abgegebenen Stellungnahme avisierte die Fachdienststelle, den
Haftungsnachweis per 31.12.2023 entsprechend der Anregung des Stadtrechnungshofes zu überarbeiten.
Die vom Stadtrechnungshof zur Follow up – Einschau 2024 vorgenommene Einsichtnahme in den vom Gemeinderat am 24.10.2024 beschlossenen (korrigierten)
Rechnungsabschluss 2023 bestätigte die Empfehlungsumsetzung. Demgemäß
belief sich der Haftungsstand per 31.12.2023 auf € 111.936.460,34.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Zu der im Haftungsnachweis per 31.12.2023 im Vergleich zu Vorjahren neu
dokumentierten Haftungsübernahme war für den Stadtrechnungshof auffällig, dass
die Fachdienststelle diese Haftung in der Untergruppe 1 – Haftungen für Kredite und
Finanzinstitute auswies. Dies im Unterschied zu allen anderen bestehenden
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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