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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.85

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Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Leiterin des Referates Stadtbibliothek die
Berechnungen der BVÖ-Kennzahlentabelle des Jahres 2022 (sowie für Vorjahre)
auf ausdrückliche Anfrage der Kontrollabteilung bereitstellte. Eine jährliche Berechnung und Auswertung über Initiative des Referates Stadtbibliothek fand nicht statt.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, die Möglichkeit
des Vergleichs mit anderen Öffentlichen Bibliotheken aktiv zu nutzen und die BVÖKennzahlentabelle künftig jährlich zu aktualisieren. Diese Vergleichswerte könnten
allenfalls auch eine mögliche Grundlage für strategische und/oder operative
Weiterentwicklungen der Stadtbibliothek bilden. In der damaligen Stellungnahme
sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Zur Follow up – Einschau 2024 stellte die Fachdienststelle das Rechenblatt für das
Jahr 2023 bereits. Weiters sagte sie zu, die BVÖ-Kennzahlentabelle auch künftig zu
aktualisieren.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

6.2 Bericht über das Ergebnis des vom gemeinderätlichen Kontrollausschuss
erteilten Prüfauftrages in Zusammenschau mit der Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung des Amtes Berufsfeuerwehr
(Bericht vom 16.09.2024)

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Die Kontrollabteilung nahm eine Einschau in die gemeldeten und genehmigten
Nebenbeschäftigungen der im Einsatzdienst tätigen Bediensteten der Berufsfeuerwehr vor.
In einer Gesamtschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass rd. ein Drittel der Bediensteten im Branddienst eine Nebenbeschäftigung im Dienstweg gemeldet haben.
Im Schnitt werden etwa 19 Stunden pro Monat (in Einzelfällen bis zu 40 Monatsstunden) für die gemeldete Tätigkeit außerhalb des Schichtdienstes aufgewendet. Neun Personen übten diese Beschäftigung als Selbständige bzw. als Einzelunternehmer aus (bspw. Prüfer für technische Brandschutzeinrichtungen, Sachverständige für Brandschutz, Hausmeisterservice oder Gas- und Sanitärtechnik sowie
IT-Bereich). Der Großteil der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Innsbruck hat eine
Nebenbeschäftigung im handwerklichen Bereich aus den verschiedensten Gewerken (bspw. Zimmerer, Installateur, Kfz-Mechaniker, Tischler, udgl.) bekanntgegeben.
Aufgrund der hohen Anzahl an gemeldeten und genehmigten Nebenbeschäftigungen der im Branddienst tätigen Feuerwehrleute empfahl die Kontrollabteilung
dem Amt für Personalwesen der MA I, eine diesbezügliche inhaltliche Prüfung
gemäß den einzelvertraglichen Zustimmungserklärungen vorzunehmen. Nach Maßgabe dieser Zustimmungserklärung zur individuellen Arbeitszeit im Branddienst der
Berufsfeuerwehr Innsbruck war prinzipiell eine Nebenbeschäftigung gemäß
§ 16 I-VBG untersagt.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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