Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.119
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Bei zwei Dienstnehmern wurde dieser Sachbezug (€ 14,53 monatlich) jedoch nicht
berücksichtigt, obwohl eine Parkberechtigung in einer Tiefgarage gegeben war. Der
Stadtrechnungshof empfahl daher die Verrechnung der Sachbezüge. Im Anhörungsverfahren wurde die Umsetzung zugesichert.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2024 wurden dem Stadtrechnungshof aussagekräftige Gehaltsnachweise übermittelt. Daraus ging hervor, dass bei den Dienstnehmern der Sachbezug nunmehr verrechnet wird.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
177
Aus Sicht der Kontrollabteilung war im Zusammenhang mit den Urlaubsregelungen
eine Abweichung bei einem am 25.05.2023 vom Dienst freigestellten Bediensteten
hervorstechend. Dies u.a. deshalb, da in der schriftlichen Freistellung vom Dienst
keine Regelung für die Konsumation von Urlaub aufgenommen wurde. Im Ergebnis
konsumierte der Bedienstete seit diesem Zeitpunkt keinen Urlaub mehr und hatte
zum 31.12.2023 ein Urlaubsausmaß von knapp über einem Jahresurlaub.
Die Kontrollabteilung empfahl daher zu prüfen, inwieweit in diesem Fall eine
Urlaubsregelung sowie eine dementsprechende Ergänzung für die verschriftlichte
Freistellung umsetzbar war.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass das Verfahren
mit dem betreffenden Mitarbeiter zwischenzeitlich mit einem Vergleich beendet
wurde.
Ein schriftlicher Nachweis betreffend der (einvernehmlichen) Lösung des Dienstverhältnisses wurde seitens des Stadtrechnungshofes im Zuge der Follow up –
Einschau 2024 eingeholt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
178
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren werden der Stadt Innsbruck seit dem Jahr 2020 anteilige, vom Land
Tirol aufgeschlüsselte Kosten in Rechnung gestellt.
Nach dem Erhalt der Kostenvorschreibung des Landes Tirol führte das Amt für
Informationstechnologie und Kommunikationstechnik eine sachliche Rechnungsprüfung durch. In weiterer Folge wurden die Kostenbeiträge für die jeweilige
Applikation des Landes Tirol bzw. des Bundes bestimmten städtischen Dienststellen
bzw. Fonds zugewiesen. Dabei stellte die Kontrollabteilung fest, dass die der
Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren zugewiesenen Ausgaben mit
einem Aufteilungsschlüssel versehen und den Fonds „Bezirks- und Gemeindeverwaltung“, „Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht“ sowie „Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen“ zugeschrieben worden sind.
Aufgrund der in den letzten Jahren neu geschaffenen Referate und der damit
einhergehenden Etablierung neuer Unterabschnitte bzw. Fonds hat die Kontroll-
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
100