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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.120

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abteilung dem Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik empfohlen, die Höhe der bisher eingesetzten, prozentualen Aufteilung des städtischen
Kostenbeitrages für die IT-Anwendung VStV-Verwaltungsstrafverfahren zu überprüfen. Ferner waren sämtliche Fonds, welche sich der Bundesapplikation VStVVerwaltungsstrafverfahren bedienen, mit einem (neu zu errechnenden) Kostenbeitrag zu belasten.
In seiner Stellungnahme hat das Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik bekannt gegeben, die prozentuelle Aufteilung des städtischen
Kostenbeitrages ab der nächsten Rechnungsstellung zu überprüfen und notwendige
Anpassungen zur Bedienung sämtlicher Fonds durchzuführen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2024 hat das Amt für Informationstechnologie
und Kommunikationstechnik sowohl eine neue prozentuelle Aufteilung des städtischen Kostenbeitrages für die IT-Anwendung VStV-Verwaltungsstrafverfahren als
auch eine Zuschreibung an jene Fonds, welche sich aktuell der Bundesapplikation
VStV-Verwaltungsstrafverfahren bedienen, in schriftlich festgehaltener Form nachgewiesen.
Den Empfehlungen des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

179

In Bezug auf die der Stadt Innsbruck jährlich verrechneten Position „Jährliche
Betriebskosten VStV-Übermittlungsservice“ in Höhe von € 100,00 haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass es sich hierbei um Betriebskosten für das
der Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren vorangegangene Verwaltungsstrafenprogramm VStR handelte.
Nach Rücksprache mit dem hierfür zuständigen städtischen Mitarbeiter hat die
Kontrollabteilung dem Referat „Digitalisierung / IT-Service Design und Transition“
empfohlen, die Zahlung der in Rede stehenden jährlichen Betriebskosten mit dem
Land Tirol abzuklären und um eine Rückvergütung der zu viel bezahlten
Betriebskosten bemüht zu sein. Laut erhaltener Stellungnahme werde das Land
Tirol um Rückvergütung der zu viel bezahlten Betriebskosten ersucht.
Aus der dem Stadtrechnungshof ausgehändigten Beilage zur Kostenvorschreibung
des Landes Tirol 2024 (Teil 1) ging hervor, dass die Position „Jährliche Betriebskosten VStV-Übermittlungsservice“ nicht mehr verrechnet worden ist.
Zudem hat das Land Tirol mit Schreiben vom 09.01.2025 bestätigt, dass in der
nächsten Teilrechnung für das Jahr 2024 (Teil 2 - voraussichtlich Ende Jänner 2025)
eine Rückvergütung der in den letzten Jahren zu viel bezahlten Betriebskosten
enthalten sein wird.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

180

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung des Weiteren fest, dass die
IT-Anwendung jurXPERT zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht in der Lage war,
die im Vorfeld vom Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ definierten Leistungen
und funktionalen (Nach-)Anforderungen hinreichend auszuführen.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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