Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.172
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Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen der MA I in
seiner Stellungnahme hierzu mit, dass der Empfehlung entsprochen
wird. Die Durchführung der im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen stehenden Vergabeverfahren erfolge mittlerweile ausschließlich
durch das Referat „Recruiting und Digitalisierung“ als zentraler Stelle.
Zudem seien organisatorische Maßnahmen betreffend die Dokumentation getroffen worden (eigener, digitaler Ordner für Vergaben sowie
Back-up im Papierformat).
Das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der MA II teilte
im Anhörungsverfahren mit, dass die Empfehlung umgesetzt wurde. Die
Sicherung der entsprechenden Dokumente erfolge nun in der Amtssoftware VSTR oder direkt im GEORG.
Berücksichtigung von
Kassenskonti
Gemäß den Ausführungsbestimmungen des Bürgermeisters zu den Voranschlägen 2021, 2022 und 2024 war von den Dienststellen streng
darauf zu achten, dass durch verspätete Zahlungen keine Kassenskonti
verloren gehen.
Der Stadtrechnungshof stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die
geprüfte Stelle bei den in der Tabelle 11 angeführten Geschäftsfällen
Nr. 5 und Nr. 6 einen Skonto iHv jeweils zwei Prozent für eine Bezahlung
innerhalb von zehn Tagen nicht geltend machte, obwohl die Voraussetzungen hierfür in beiden Fällen vorgelegen wären. Abgesehen davon
war jedoch festzustellen, dass die geprüfte Stelle bei ähnlich gelagerten
Geschäftsfällen in der jüngeren Vergangenheit die gewährten Skonti
jeweils konsequent in Anspruch genommen hat.
Auftragsverteilung –
Empfehlung
Wie in der Tabelle 10 dargestellt, waren dem Referat „Recruiting und
Digitalisierung" von den im Prüfungszeitraum am Sachkonto 728000
verbuchten Geschäftsfällen insgesamt € 224.164,29 zuzuordnen. In
Bezug auf dieses Auftragsvolumen entfiel mit € 124.748,82 davon mehr
als die Hälfte auf denselben Kreditor für die Erbringung diverser, nicht
zusammengehöriger Leistungen. Inhaltlich handelte es sich bei den von
diesem Kreditor erbrachten Leistungen im Wesentlichen um Stelleninserate in verschiedenen, von ihm betriebenen Medien („print“ und
„online“).
Der Stadtrechnungshof nahm dies zum Anlass, den erzielten Nutzen in
Form von Zugriffen auf das Recruiting-Portal und tatsächlichen Bewerbungen, welcher durch die in verschiedenen Medien geschalteten
Stellenanzeigen erzielt wurde, miteinander zu vergleichen.
Hierzu konnte auf Daten zurückgegriffen werden, die seit Beginn des
Jahres 2023 über das neue Recruiting-Portal erhoben und dem Stadtrechnungshof von der geprüften Stelle zur Verfügung gestellt wurden.
Aus diesen Daten ging zum einen hervor, über welchen Weg die
Bewerber auf das Recruiting-Portal der Stadt Innsbruck gelangt sind
(von welcher Website oder über welche Suchmaschine etc.). Die Datenerhebung erfolgt diesbezüglich automatisch durch das Programm. Zum
anderen wurden die Bewerber im Rahmen des Bewerbungsprozesses
befragt, wie sie auf die Stellenausschreibung aufmerksam wurden. Die
Datenerhebung erfolgte hierbei über das im Rahmen der Bewerbung
optional auszufüllende Feld “Wie haben Sie von dieser Stelle erfahren?“
mit mehreren Auswahlmöglichkeiten.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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