Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.3

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01.01.2025 vorzuschreibenden Abstattungen festzulegen wie folgt:

11.

Antrag des Personalausschusses

11.1

MagIbk/81648/PE-AL/29

Asphaltbeläge
Fahrbahn - Hauptstraßen (Landesstraßen):
netto € 0,--/m²
Fahrbahn - Hauptstraßen (b.):
netto € 54,70/m²
Fahrbahn - Sammelstraßen:
netto € 24,22/m²
Fahrbahn - Nebenstraßen:
netto € 24,22/m²
Radwege/Gehwege Steigung:
netto € 28,28/m²
Gehwege Ebene:
2.

9.

netto € 28,28/m²

Bei Grabungen in Verkehrsflächen mit
besonderer Oberflächengestaltung
(Plattenbeläge, Pflasterungen wie z. B.
Maria-Theresien-Straße, Wiltener
Platzl, Stadtforum, farbige Asphaltbeläge, Gussasphaltbeläge, halbstarre
Beläge etc.) werden, wenn eine sofortige endgültige Instandsetzung nicht
möglich ist, die Quadratmeterpreise anlassbezogen aus dem LV der Rahmenvereinbarung ermittelt und als Abstattungsbetrag zur Verrechnung gebracht.
Maglbk/79583/LA-LSA/1/WEN/2
Radweg - Projekt Sanierung Südring, Grundeinlösen und Dienstbarkeitseinräumungen Anton-Melzer-Straße 11 - Radweg Südring
mit Hypo-Rent Grundverwertungsgesellschaft m.b.H.

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
10.

Maglbk/82237/LA-LSA/1/WEN

Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert
wird
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Personalausschusses vom
26.05.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
-

Einmalige Kosten: KEINE

-

Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
€ 20.000,--

Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
011010 (Personalwesen) und die Finanzposition 110 (Sammelnachweis Personal).
12.

Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2025

12.1

MagIbk/96708/HV-NKT/11
Altstadterhaltung, KTZ private Organisation

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
16.05.2025:

Radweg - Projekt Sanierung Südring, Grundeinlösen ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft - Teilflächen Grundstück 1210/1, vorgetragen in EZ 1834, KG 81136 Wilten - Radweg Südring

Für die Altstadterhaltung wird eine überoder außerplnmäßige Mittelverwendung in
Höhe von € 200.500,-- gewährt.

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.

Die über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2025 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung laut

GR-Sitzung 28.05.2025

Beschluss (einstimmig):