Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.2
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-2-
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
-
Einmalige Kosten: Im Jahr 2025:
€ 130.000,--
-
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
Jährliche Indexierung gemäß Punkt III.
der Richtlinie
und das Sachkonto 728100 (Entgelte für
sonstige Leistungen/IA). Für die Folgejahre
wird eine eigene GA-Haushaltspost angelegt.
6.
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, Zur-Kenntnisbringung
der Aufstellung der auf Grund der
Übertragung unterfertigten Urkunden gemäß § 42 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR)
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 429000 (Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen/Soziales) und die Finanzposition 1.757510 (Transfer an private Organisationen {SU}).
5.
MagIbk/87786/SCHB-StS/2
Stadt Innsbruck - Verein Ballsport
Akademie, Einführung einer Ballsport Akademie am Standort der
Mittelschule Reichenau, Fördervereinbarung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.06.2025:
Die in der Anlage angeschlossene Fördervereinbarung betreffend die Einführung
einer Ballsport Akademie an der Mittelschule Reichenau ab dem Schuljahr 2026/27, abgeschlossen zwischen der
Landeshauptstadt Innsbruck als Förderungsgeberin und dem Verein Ballsport
Akademie (ZVR-Nr. 1419116726), gemeinsam vertreten durch Obmann/Präsident
Christoph Ebead und Kassierin Nathalie Ebead, als Förderungsnehmer, wird beschlossen.
Die Gewährung der finanziellen Mittel an
den Verein Ballsport Akademie wird laut der
unten angeführten Aufstellung bis ins
Jahr 2030 beschlossen.
MagIbk/98535/KJG-GR/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.06.2025:
Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden
Aufstellungen der Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, über die im
1. Quartal 2025 abgeschlossenen Verträge
betreffend Förderungen der Tiroler Landesregierung (Richtlinie Sprachförderung,
Richtlinie Ausbau und Qualitätsverbesserung sowie Richtlinie Objektförderung) zur
Kenntnis.
Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.
7.
MagIbk/36611/TB-SV-BM/5
Straßenmarkierungen, Jahresausschreibung für den Zeitraum 2025
bis 2026, Widerruf der Zuschlagsentscheidung
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
-
Einmalige Kosten im Kalenderjahr 2025:
€ 6.000,-Laufende bzw. Folgekosten pro Schuljahr:
2026/27
€ 15.000,-2027/28
€ 25.000,-2028/29
€ 37.500,-2029/30 max.
€ 50.000,--
Die Bedeckung für die Vorarbeiten von rund
€ 6.000,-- ab Juli 2025 erfolgt im laufenden
Kalenderjahr über den Fonds 219000
(Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen)
GR-Sitzung 26.06.2025
8.
MagIbk/16765/TB-WA-IN/4
Projekt "INN Innsbruck, Instandhaltung Franz-Greiter-Promenade
BA02, Flkm 296,320 bis Flkm
296,500", Projektgenehmigung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.06.2025:
1.
Das Projekt "INN Innsbruck, Instandhaltung Franz-Greiter-Promenade
BA02, Flkm 296,320 bis Flkm 296,500"
wird zur Kenntnis genommen.