Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.3

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2.

3.

Die Bundeswasserbauverwaltung Tirol,
vertreten durch das Amt der Tiroler
Landesregierung, wird um Realisierung
des Projektes ersucht.
Die Stadt Innsbruck übernimmt den
30%igen Interessentenbeitrag in Höhe
von € 174.000,-- (inklusive MwSt.).

10.

Maglbk/12113/FÖR-SOG/1/2
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 3 - Villensaggen nach
dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021 (Zl.
Maglbk/12113/FÖR-SOG/1/2)

Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):

-

Antrag des Stadtsenates vom 25.06.2025:

-

Einmalige Kosten:
€ 74.000,-- im Jahr 2025
€ 100.000,-- im Jahr 2026
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
KEINE

Die Bedeckung von € 74.000,-- für das
Jahr 2025 erfolgt über die Haushaltsstelle
VAST. 630000-069100 "IB kofinanzierte
Schutzbauten". Die Bedeckung von
€ 100.000,-- erfolgt im Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanzjahr 2026.

Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Fenstersanierung und
teilweise Fenstererneuerung am Gebäude
mit der Hausbezeichnung Richard-WagnerStraße 5 mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von € 52.540,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):

9.

MagIbk/28013/TB-WA-NB/1

Einmalige Kosten:

Hochwasserschutzprojekt "Verbauung Aldranser Bach", Projektgenehmigung

Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
KEINE

Beschluss (einstimmig):

11.

Antrag des Stadtsenates vom 18.06.2025:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Hochwasserschutzprojekt "Verbauung Aldranser Bach" zu.

2.

Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mittleres Inntal, wird um Realisierung des Projektes ersucht.

3.

Der Kostenrahmen von € 250.000,-laut dem Ergebnis der Förderverhandlung vom Dezember 2024 wird zur
Kenntnis genommen und für die Jahre
2026 und 2027 je zur Hälfte budgetiert.

Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
-

Einmalige Kosten:

€ 250.000,--

-

Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
KEINE

Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 630000 (Projekte Wasserbau Allgemein / Tiefbau) und die Finanzposition
069100 (im Bau befindliche kofinanzierte
Schutzbauten).
GR-Sitzung9 26.06.2025
26. 20

€ 52.540,--

MagIbk/30600/RA-VL-GU/203
Änderung der Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der
die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird; Transparenz- und Rechenschaftspflichten
Resolution an den Landesgesetzgeber und an den Bundesgesetzgeber betreffend Transparenzund Rechenschaftspflichten

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ und
FRITZ, 12 Stimmen):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 12.06.2025:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt den als Anlage 1 angeschlossenen Entwurf einer Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Förderung der Gemeinderatsparteien
geregelt wird.