Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.190
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Frage 7:
Gibt es allgemeine Hygienerichtlinien bzw. Hygienestandards für die Errichtung
einer WC-Anlage im öffentlichen Raum der Stadt Innsbruck?
Antwort:
Eindeutige Richtlinien sind in diesem Bereich nicht vorliegend. Solche Standards gibt es allerdings im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes.
Frage 8:
Wenn ja, um welche allgemeinen Hygienerichtlinien bzw. Hygienestandards handelt es sich, und wurde selbigen bei der Errichtung der gegenständlichen WC-Anlage tatsächlich entsprochen, zumal es keine Möglichkeit zum Händewaschen
gibt?
Antwort:
Eindeutige Richtlinien sind nicht vorliegend - zum Teil gibt es diese aber für
ArbeitnehmerInnen. Siehe Antwort zu Frage 7.
Mindestanforderungen aus amtsärztlicher Sicht wären wie folgt denkbar:
•
Einwandfreie Handhygiene, dazu wären nötig:
˗ Warmwasser-Kaltwasser-Waschbecken;
˗ Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Hinweise, Befüllzyklen;
˗ Einmalpapierhandtücher zum Abtrocknen;
˗ Verschließbare Abfallbehälter;
˗ Ausreichende Reinigungs- und Entleerungszyklen und tägliche Kontrolle.
Bei einem Lokalaugenschein am Nachmittag des 15.12.2021 konnte keine
Einschau erfolgen. Die Kabine war verschlossen und es war keine Geruchsentwicklung feststellbar. Offenbar wurden keine Anschlüsse gelegt.
Frage 9:
Hatten Sie als Bürgermeister keine Bedenken, dass hier bei einer Immobilie, welche sich direkt bzw. indirekt im städtischen Eigentum - auf einer öffentlichen Fläche und in einer kleinen Parkanlage - befindet, eine WC-Anlage errichtet wird,
ohne die Möglichkeit sich die Hände waschen zu können, und das noch dazu in
Zeiten von Corona?
Antwort:
Gemäß Ansuchen des Vereins Lachsam ist die Toilette während der Veranstaltungen, die im Wandelzirkus stattfinden, geöffnet. Bgm. Willi geht davon
aus, dass dann Möglichkeiten für Handhygiene vom Verein zur Verfügung
gestellt werden können.
Frage 10:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Wenn ja, mit welchen Argumenten wurden seitens des Betreibers der gegenständlichen WC-Anlage ihre diesbezüglichen Bedenken ausgeräumt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
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