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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.196

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Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1. Diese Vorgangsweise wurde mit Einrichtung der
Gemeindeeinsatzleitung festgelegt.

Frage 3:

Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit in den Alarmplan bzgl. eines Blackouts Einsicht
zu nehmen?

Antwort:

Die "VERORDNUNG DES BÜRGERMEISTERS DER LANDESHAUPTSTADT
INNSBRUCK VOM 26.03.2020 ÜBER DIE GEMEINDEEINSATZLEITUNG" ist
über die Homepage der Stadt Innsbruck abrufbar.

Frage 4:

Wenn nein, wie erklären Sie sich die Tatsache, dass die Kärntner Gemeinden
über einen Alarmplan verfügen, hingegen die Tiroler Gemeinden, im konkreten
Fall die Stadt Innsbruck, nicht?

Antwort:

Die Aufgaben und Bereiche für die Stadt Innsbruck werden durch die "VERORDNUNG DES BÜRGERMEISTERS DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK VOM 26.03.2020 ÜBER DIE GEMEINDEEINSATZLEITUNG" geregelt.
Grundlage dazu bilden die §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 10 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz, LGBl. 33/2006, in der Fassung LGBl. 138/2019.

Frage 5:

Wie konkret ist die Stadt Innsbruck, im konkreten Fall der Stadtmagistrat, also die
Verwaltung, auf einen Blackout vorbereitet?

Antwort:

Die vorbereitenden Maßnahmen sind diverse Besprechungen und Begehungen mit Universitätskliniken Innsbruck, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB), Land Tirol und Stadtverwaltung. Zudem erfolgen laufend interne Abstimmungsbesprechungen. Im Stadtmagistrat sind eine Notstromversorgung
für kritische Bereiche (IT/Server), Sprinkleranlage, Feuerwehraufzug, partiell
Steckdosen und Notleuchten vorgesehen.
Notstromversorgt ist die Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr.

Frage 6:

Wie konkret wurde die Innsbrucker Bevölkerung im Falle eines Blackouts seitens
der politisch Verantwortlichen vorbereitet?

Antwort:

Um einer Bedrohung präventiv entgegenwirken zu können, ist es erforderlich,
dass die Maßnahmen mit den verfügbaren Mitteln schon jetzt entsprechend
vorbereitet sind, eine alarmmäßige Aktivierung rasch sichergestellt wird.
Grundsätzlich gibt es Maßnahmen der Einsatzeinheiten und jene der Behörden, welche untereinander koordiniert sind. Auch findet eine Sensibilisierung
zu Themenstellungen wie Versorgung der Haushalte bei einem Blackout,
Haushaltsbevorratung, Kommunikation und organisierte Hilfe statt.
Im Rahmen der Übung vom 12.11.2021 wurde die mediale Aufmerksamkeit
entsprechend der Fragestellung genutzt. Ebenso gab es einen Zivilschutzprobealarm am 02.10.2021. Planmäßig findet ein solcher alljährlich, jeden ersten
Samstag im Oktober, statt. Initialbesprechungen zur Lage und den Bedürfnissen der Innsbrucker Bevölkerung erfolgen durch die politisch Verantwortlichen.

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