Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.24
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Eine neue Information, die wir erst kurz
nach der Präsentation im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
vom Land Tirol bekommen haben, ist, dass
wir trotz der inhaltlichen Themen, die im
Ges-FWP abgewickelt werden - dazu
komme ich noch - eine Umweltprüfung machen müssen. Diese Prüfung haben wir in
den vergangenen Wochen fast abgeschlossen. Wir haben bereits eine mündliche
Rückmeldung bekommen, die schriftliche
steht noch aus, dass der Planungsentwurf
den Anforderungen des Tiroler Umweltprüfungsgesetzes entsprechen sollte.
Die Vorgangsweise für das Verfahren dieses Flächenwidmungsplanes ist die übliche,
wie bei jedem anderen auch. Wir müssen in
eine Auflage des Planes gehen, wo alle in
Innsbruck betroffenen EigentümerInnen
bzw. BewohnerInnen sowie die Nachbargemeinden das Recht haben, Stellungnahmen
abzugeben. Durch die Umweltprüfung, die
wir abschließen oder durchlaufen müssen,
kann man sich das Auflageverfahren in
etwa so wie jenes zum ÖROKO vorstellen.
Das heißt, dass wir sechs und nicht nur vier
Wochen Auflagefrist machen. Alle, die in
Innsbruck wohnen oder Eigentum haben,
sowie alle juristischen Personen und Nachbargemeinden können sich den Plan ansehen und Stellungnahmen abgeben.
Nachdem die Stellungnahmen eingelangt
und ausgewertet sind, werden sie gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und anschließend hier im Gemeinderat inhaltlich behandelt werden. Es wird dann voraussichtlich
die Auflage eines zweiten Entwurfes geben,
weil die Erstellung des Ges-FWP keine
technische Geschichte war, sondern Menschen daran im Hintergrund gearbeitet haben. Daher können auch kleine Fehler passieren, aber dazu soll der zweite Entwurf
dienen, dass man diese Fehler auch bereinigen kann. Wir hoffen, dass der zweite Entwurf entsprechend wenige oder vor allem
keine relevanten Stellungnahmen mehr erzeugt und beschlossen werden kann. Anschließend soll der Entwurf dem Land Tirol
zur Genehmigung vorgelegt werden. Das
waren meine Ausführungen zu den informellen Themen.
Ich möchte noch ein paar Beispiele bringen,
damit Sie sich vorstellen können, in welchem Umfang die Fläche adaptiert wird. Ich
GR-Sitzung 26.01.2022
nehme mit Absicht das Wort "adaptieren"
und nicht "ändern". Ändern impliziert für die
Meisten, dass einzelne GrundstückseigentümerInnen neue Rechte erwerben, also,
dass wir einen Flächenwidmungsplan ändern, damit jemand mehr Bauland oder eine
Wohnwidmung bekommt. Bei diesem Plan
geht es nicht darum, Rechte von EigentümerInnen zu verändern, jemandem etwas
wegzunehmen, etwas Neues zu geben oder
einzelne Projekte umzusetzen. Dafür wird
es weiterhin einzelne Flächenwidmungspläne mit Projektentwicklungen geben, die
auch mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte sowie dem Gemeinderat entsprechend vorangetrieben
werden.
Dieser Flächenwidmungsplan soll die jetzt
rechtsgültigen Widmungsfestlegungen auf
den aktuellen Status adaptieren, interpretieren und an die Anforderungen anpassen. Es
verliert keine/r der betroffenen EigentümerInnen Bauplätze, die Anzahl bleibt dieselbe. Es werden nur Bereinigungen vorgenommen, zum Beispiel, dass uneinheitliche
Bauplatzwidmungen korrigiert werden. Ein
Bauplatz, der teilweise gemischtes Wohngebiet und teilweise nur Wohngebiet aufweist, könnte aktuell keine Baueinreichung
bewilligt bekommen. Das gesamte Grundstück wird daher in gemischtes Wohngebiet
umgewidmet.
Ich möchte noch einen Fall zeigen. Wir haben im Bestand einen Kindergarten festgelegt. Im ÖROKO gab es das Ziel, bestehende soziale Einrichtungen zu sichern. Es
wurde daher eine Sondernutzung festgelegt. Im Flächenwidmungsplan wird diese
Fläche als Sonderfläche festgelegt. Das betrifft ausschließlich Grundstücke, die der
Stadt Innsbruck oder der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) als Betreiberin
und Eigentümerin von sozialen Infrastrukturen gehören. Dadurch werden die Nutzungsrechte von privaten EigentümerInnen
nicht geschmälert.
Ein Thema sind auch Außengrenzen von
Bauland. Die Grenzabstände werden bereinigt. Wir berücksichtigen jetzt nach Vorgabe
der TBO und des TROG die Grenzabstände
und legen die Widmungsgrenzen fest.
Ein wesentlicher Bereich der Überarbeitung
des Flächenwidmungsplanes war es unsere