Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.25
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gesamten Vorbehaltsflächen und Sonderflächen in der Stadt zu klassifizieren und besser zu benennen. Wir haben in den rechtskräftigen Plänen für ein und dieselbe Nutzung teilweise fünf verschiedene Sonderflächenbezeichnungen. Dies versuchen wir zu
bereinigen, damit klar ist, welche sozialen
und technischen Infrastrukturen sowie sonstigen Sondernutzungen in der Stadt vorhanden sind und man nicht mehr rätseln muss,
was wohl gemeint sein könnte.
Der Plan wird keine Einzeländerungen enthalten. Einzeländerungen werden mit eigenen Plänen, die teilweise auch noch parallel
zu diesem Verfahren aufgelegt werden, berücksichtigt und diskutiert werden. Wenn
dazu Verträge notwendig sind, hängen
diese an den Einzelplänen. Der gesamthafte Plan stellt allenfalls diese Planungsbereiche dar, ist aber nicht der Auslöser für
eine Widmungsänderung.
Ich möchte ganz kurz noch auf die Fristen
und das Verfahren eingehen. Wann wir den
Flächenwidmungsplan zur Auflage bringen,
hängt von der Vorprüfung des Landes ab.
Das betrifft einerseits die Umweltvorprüfung, andererseits die technisch inhaltliche
Vorprüfung, die auch schon läuft. Anschließend wird der Plan für sechs Wochen aufliegen. Es wird digital darüber informiert und
erläutert werden.
Die interessierten BürgerInnen können sich
bei uns beraten lassen. Wir stehen dabei
vor einer großen Herausforderung, weil wir
in etwa 45.000 Haushalte bzw. GrundeigentümerInnen anschreiben müssen. Diese
Gruppe hat dann die Möglichkeit abzufragen, ob sie im Flächenwidmungsplan betroffen ist. Wir werden uns bemühen durch ein
Informationsschreiben bereits klarzustellen,
dass in den meisten Fällen keine Änderung
der rechtlichen Themen betroffen ist. Die
Widmung ändert sich großteils nicht, aber
natürlich werden sich viele BürgerInnen
melden. Das ist organisatorisch ein wenig
herausfordernd, aber wir werden das trotz
der COVID-19-Pandemie hoffentlich meistern.
Wir hoffen auch darauf, dass wir während
der Auflagefrist keinen Lockdown haben,
damit die Bevölkerung auch die Möglichkeit
hat, sich die Themen analog anzusehen
und wir nicht rein auf die digitale Information
zurückgreifen müssen.
GR-Sitzung 26.01.2022
Während der Auflage des ersten Entwurfes
des Flächenwidmungsplanes können auch
Einzelpläne ins Verfahren gehen, beschlossen und an das Land Tirol zur Genehmigung eingereicht werden. Während der
zweiten Auflage des Flächenwidmungsplanes, die nur zwei Wochen dauern muss,
werden wir schon wissen, in welche Richtung die Stellungnahmen gehen, und können diese relativ schnell beantworten. In
dieser Zeit können allerdings keine Erlassungsbeschlüsse von anderen Flächenwidmungsplänen erfolgen, weil sich diese
durch die Genehmigung beim Land Tirol
möglicherweise wieder aufheben.
Beispielsweise wird ein kleiner Plan in der
Zeit der Auflage des zweiten Entwurfes des
Flächenwidmungsplanes beschlossen, in
dem ein Grundstück von Mischgebiet in
Wohngebiet umgewidmet wird. Im zweiten
Entwurf des Flächenwidmungsplanes ist
das Grundstück aber noch als Mischgebiet
dargestellt, wird der Plan vom Land Tirol genehmigt, ist das Grundstück kurz Wohngebiet und anschließend kommt der große
Flächenwidmungsplan zur Genehmigung,
worauf die Fläche wieder Mischgebiet ist.
Um die Phase nicht unberücksichtigt zu lassen, ist es auch aus unserer fachlichen
Sicht sinnvoll und zweckmäßig einen zweiten Entwurf zu erstellen und nicht alles in
den ersten Entwurf zu verpacken. Durch die
verkürzte Auflagephase des zweiten Entwurfes und durch das Wissen, welche Stellungnahmen eingehen werden, können wir
diese Phase, in der keine Einzelpläne beschlossen werden, so kurz wie möglich halten. Das sollte unser aller Ziel sein.
Ich bringe nun meine Präsentation zum Abschluss und möchte noch auf den avisierten
Zeitablauf eingehen. Wenn wir den Plan mit
vereinten Kräften durchboxen, besteht die
Chance, dass Ende dieses Jahres der Plan
an das Land Tirol zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Da das Land Tirol diesen
Plan jetzt bereits prüft und in der gesamten
Phase immer Informationen erhalten hat
und somit auch eingebunden war, gehen wir
davon aus, dass das Genehmigungsverfahren selber schnell geht.
Es besteht anschließend die Möglichkeit,
dass im ersten Quartal nächsten Jahres dieser gesamthafte Flächenwidmungsplan bereits rechtskräftig ist und das Land Tirol vor