Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.56

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- 52 -

über besteht, ohne die Klubs darüber zu
informieren und zu fragen. Es gibt daher
schon zwei Arten, einmal den Klubs mitzuteilen, ob Klubstellungnahmen erforderlich
sind oder nicht. Bei diesem Thema sind sie
erforderlich. Danke.
GR Onay: Danke GR Grünbacher, für die
Demokratieaufklärung, denn das hätten wir
sicher nicht gewusst. Für mich ist einfach
wichtig, dass wir in Zukunft im Ausschuss
arbeiten können. Die Klubstellungnahme ist
wichtig, wenn dies die Sozialdemokratische
Partei Österreichs (SPÖ) so empfindet.
Ich bitte darum, dass wir positiv für diese
Stadt Innsbruck arbeiten können. Wir sind
alle gewählt. Wir sollten alle arbeiten können und ich bitte auch die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) sich an die
Abmachungen zu halten, die wir im Ausschuss vereinbaren.
Im Sinne der zukünftigen positiven Zusammenarbeit werden wir auf den Wunsch der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs
(SPÖ), Klubstellungnahmen einzuholen,
eingehen. Vor einer neuerlichen Beschlussfassung im Gemeinderat, werden wir im
Ausschuss für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen darüber sprechen,
damit wirklich alle Interessen gewahrt sind.
Das wollte ich nur anmerken, was ich somit
getan habe.
Beschluss (einstimmig):
Der Akt wird den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Stellungnahme mit Frist
drei Wochen zugewiesen.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, vom 20.12.2012:

27.

III 510/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B23, Innsbruck, Bundesrealgymnasium Adolf-PichlerPlatz (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2-2E), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
20.12.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B23, Innsbruck, Bundesrealgymnasium Adolf-Pichler-Platz), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
28.

III 511/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B18, Wilten, Bereich
Liebeneggstraße Nrn. 2, 2a, 4 und
4a sowie Leopoldstraße Nr. 33 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI - B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
20.12.2012:
Die Auflage des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B18,
Wilten, Bereich Liebeneggstraße Nrn. 2, 2a
und 4 und Leopoldstraße Nr. 33 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI - B2),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird beschlossen.

GR-Sitzung 17.1.2013