Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.58
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gen. Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
20.12.2012:
Der Flächenwidmungsplan Nr. VI - F1, Vill,
Bereich zwischen Handlhof, Unterberg und
Sill (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. IG - F3 und Nr. IG - F4 sowie als
teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cf), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
32.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anfragen eingelangt.
33.
Einbringung bzw. Behandlung
von dringenden Anträgen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine
dringenden Anträge eingelangt, daher ist
auch keine Behandlung vorzunehmen.
34.
34.1
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
am 13.12.2012
I-OEF 107/2012
Konsequente Unterbindung des
illegalen Glücksspiels in Innsbruck (GR Federspiel)
GR Haager: Ich ersuche um Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR-Sitzung 17.1.2013
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Federspiel sowie Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2012
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
34.2
I-OEF 108/2012
Gespräche mit allen beteiligten
Betreibern der stadtnahen Seilbahnbetriebe sowie mit dem Tourismusverband Innsbruck und
seinen Feriendörfern (TVB) in Bezug auf ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept für den
Fortbestand (GR Kritzinger)
GRin Dr.in Molling: Der Tiroler Seniorenbund (TSB) stellt an den Gemeinderat folgenden Antrag:
Der Gemeinderat beauftragt die Frau Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck, Gespräche mit allen beteiligten Betreiberinnen und
Betreibern der stadtnahen Seilbahnbetriebe
sowie mit dem Tourismusverband Innsbruck
und seinen Feriendörfern (TVB) aufzunehmen, damit ein wirtschaftlich tragfähiges
Gesamtkonzept für den Fortbestand dieser
wichtigen Naherholungsbetriebe für den
Sommer und Winter gewährleistet ist.
Spätestens bis 31.1.2013 soll dabei die
Frage geklärt sein, ob sich die Stadt Innsbruck an der Finanzierung der Seilbahnverbindung Mutterer Alm - Axamer Lizum beteiligt - wenn ja, sollen auch die genauen Kosten dieser Finanzierungsbeteiligung feststehen und ob eine solche Finanzierungsbeteiligung mit dem Beihilfenrecht der Europäischen Union (EU) zu vereinbaren ist.
Spätestens bis 31.1.2013 soll dabei die
Frage geklärt sein, welche Maßnahmen die
Stadt Innsbruck unternimmt, damit insbesondere ein dauerhafter Fortbestand des
Schibetriebes am Patscherkofel im bisherigen Umfang und des Naherholungsgebietes
Patscherkofel im Sommer gewährleistet ist.
Im Zuge des Themas der heutigen "Aktuellen Stunde" möchte ich noch anführen, dass
die lebenswerte Situation der Stadt Innsbruck von den Naherholungsgebieten, die
sehr gut und leicht zu erreichen sind, abhängt. Es ist nun ein Charakteristikum der
Stadt Innsbruck, dass die Naherholungsge-