Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.135
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(zu Punkt 36.3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
INNS"
BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 29.01.2020
Leitung Büro des Bürgermeisters, Aufgabenbereich; Zahl GfGR/3/2020;
DRINGENDE ANFRAGE von GERECHT und FPÖ vom 22.01.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Gerechtes Innsbruck und die FPÖ haben am 22.01.2020 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Tabea Eichhorn BA MSc, welche im Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck als "rechte Hand" von
Bürgermeister Willi wahrgenommen und parteipolitisch seitens der Gemeinderatsfraktion Georg
Willi - die lnnsbrucker Grünen - mündlich kommuniziert wird, verfügt laut Homepage der Stadt
Innsbruck über die Kompetenzbereiche (Zuständigkeiten)
Büroleitung des Bürgermeisters
Leitung Geschäftsstelle Marke und Markenkommunikation.
Obwohl der Kompetenzbereich von Tabea Eichhorn BA MSc. laut Homepage der Stadt Innsbruck somit eingeschränkt ist, soll sie auch federführend Personalgespräche mit MitarbeiterInnen
des Stadtmagistrates außerhalb ihres Kompetenzbereiches führen und für wesentliche Personalentscheidungen eigenständig bzw. gemeinsam mit Mag. Ferdinand Neu, Amtsleiter für Personalwesen, verantwortlich sein. So gibt es auch weitere Bereiche innerhalb des Stadtmagistrates
(Ausstattung von Büros etc.), für welche Tabea Eichhorn BA MSc. die letztendlichen Entscheidungen trifft, obwohl selbige laut Definition nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Büroleitung
fallen.
Definition Büroleiter/Büroleiterin:
Büroleiterln ist eine nicht gesetzlich geschützte Berufs- beziehungsweise Funktionsbezeichnung.
Dem/der Büroleiterln obliegt die meist administrative Führung einer Büroeinheit mit mehreren
MitarbeiterInnen. Dabei ist er/sie verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Bürobetriebs.
Bedeutet im Klartext, dass der Büroleiter/die Büroleiterin des Bürgermeisters nur für jenes tatsächliche Aufgabengebiet, welches auch anderen BüroleiterInnen des Stadtmagistrates anvertraut ist, zuständig ist.
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