Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.32
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13.
I-RA 189/2014
14.
Tourismusschulen Villa Blanka
Innsbruck, Aufstockung des Restaurants der Villa Blanka und Erweiterung des bestehenden Baurechtes
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.01.2015:
1.
2.
3.
4.
Ergänzend zum Baurechtsvertrag vom
25.04.2002 räumt die Stadt Innsbruck
dem Verein Tourismusschulen Villa
Blanka Innsbruck (ZVR 169447208) zur
Erweiterung des schon an Grundstück 61/2, KG Hötting, mit 8.146 m2
bestehenden Baurechtes auch auf der
in der Vermessungsurkunde der
Vermessung GEO-GEM ZTG OG,
GZ 11789/14, ausgewiesenen Teilfläche 1 des Grundstücks 61/1 mit 541 m2
und der Teilfläche 2 des Grundstücks 47/2 mit 21 m2 ein Baurecht ein.
IV 5754/2014
Stadt Innsbruck und Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), Zusatzvereinbarung zum Besorgungsauftrag betreffend die "Öffentliche Beleuchtung", Berücksichtigung von Christbäumen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.01.2015:
Der Gemeinderat stimmt dem in der weiterführenden Erklärung beschriebenen Beleuchten von Christbäumen durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu.
Zu diesem Zweck wird der vorliegende Vertrag abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt aus Vp. 1/816000-619100, Instandhaltung Sonderanlagen Beleuchtung und Uhren.
15.
Die Baurechtsdauer für diese Erweiterungsflächen wird an das bestehende
Vertragsverhältnis gemäß Baurechtsvertrag vom 25.04.2002 angepasst und
endet am 31.08.2072.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
15.1
IV 12544/2014
Der Baurechtszins für die Teilflächen 1
und 2 beträgt € 4,20 pro m2 und Jahr,
sohin gesamt netto € 2.360,40 pro
Jahr.
Beschluss (einstimmig):
Der Verein Tourismusschulen Villa
Blanka Innsbruck verpflichtet sich zur
Fertigstellung der Aufstockung bis
längstens 31.12.2016. Zur Sicherstellung des Vertragszweckes, nämlich der
Aufstockung des südlichen Restaurantbereiches und der Errichtung von
vier Seminarräumen gemäß der vorliegenden Projektmappe sowie der Zugänglichkeit zum öffentlichen Park, wird
eine Konventionalstrafe von € 150,-pro Tag Vertragsverletzung vereinbart.
GR-Sitzung 22.01.2015
"""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""",
Dachsanierung und Malerarbeiten
am Gebäude """"""""""""""""""""""""""""""" """"""""""
Antrag des Stadtsenates vom 07.01.2015:
Die Stadt Innsbruck unterstützt """"""""""""""""""
""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" für die Dachsanierung und
Malerarbeiten am Gebäude """""""""""""""""""""""" """""""""
"""""""""" """"""" """ mit einem nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in Höhe von € 8.800,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.