Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf

- S.32

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30.5

GfGR/122/2017
"Tiroler Suchtkonzept 2012",
Überarbeitung sowie Prüfung der
Realisierung eines Zentrums für
Sucht(mittel)prävention
(GR Wallasch)

GR Mag. Krackl: GR Wallasch hat mich
gebeten, seinen Antrag hier noch einmal zur
Kenntnis zu bringen. Er hat in einem sehr
umfangreichen Antrag und umfangreichem
Datenmaterial dargelegt, welche Entwicklung im Bereich des Suchtmittelmissbrauchs
hier zu Tage tritt.
GR Wallasch hat den Antrieb, zwischen der
Stadt Innsbruck und dem Land Tirol ein
Suchtmittelzentrum zu realisieren und
gleichzeitig das Tiroler Suchtprogramm zu
überarbeiten.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GR Onay: Danke an "Für Innsbruck" und
GR Wallasch für diesen Antrag.
Der Ausbau der Suchtprävention ist durchaus sinnvoll, sollte jedoch nicht als isolierte
Maßnahme gesehen werden, sondern eingebettet sein in ein drogenpolitisches Gesamtkonzept für Innsbruck. Drogenpolitik ist
vor allem dann effizient und erfolgreich,
wenn die unterschiedlichen Maßnahmen zur
Prävention, Therapie, Schadensreduktion
und Repression aufeinander abgestimmt
und Teil eines Gesamtplans sind.
Ich bringe zu diesem Antrag einen Ergänzungsantrag ein:

men. Wir sind natürlich auch mit der Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung einverstanden.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Wallasch sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 07.12.2017
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Beschluss (einstimmig):
Vorstehender Ergänzungsantrag von
GR Onay wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
30.6

GfGR/52/2017
Mietzinsbeihilfe, Abtretung der
Ansprüche auf Rückforderung bei
überhöhten Mieten
(GRin Mag.a Yildirim)

GRin Mag.a Yildirim: Wir haben als sozialdemokratische Fraktion in der Sitzung des
Gemeinderates vom 20.04.2017 diesen Antrag eingebracht. Im Mai 2017 wurde er bereits im Gemeinderat behandelt und auf unseren Antrag hin dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.
Zwischenzeitlich ist es so, dass zwei Stellungnahmen eingeholt wurden. Einerseits
von der Mag.-Abt. IV, Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II, und andererseits
von der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten. Der Antrag wurde inhaltlich und rechtlich geprüft.

Onay eigenhändig

Worauf zielt dieser Antrag ab? Die Intention
dieses Antrages ist in erster Linie dahingehend gerichtet, dass wir versuchen, mit den
Möglichkeiten einer Gemeinde zu schauen,
wo wir, ohne Landes- oder Bundesgesetze
ändern zu müssen, in unserem Wirkungsbereich der Gemeinde eine Kostenüberprüfung und -senkung effektiv betreiben können.

GR Federspiel: Wir können diesen Antrag
unterstützen. Im Jahre 2015 haben wir bereits im Tiroler Landtag versucht, in dieser
Art und Weise zu argumentieren bzw. eine
Überarbeitung angestrebt. Es ist uns damals aber nicht gelungen. Wenn es eine
Mehrheit gebe, könnten wir sofort zustim-

Es war ein längerer Prozess. Ich bin davon
überzeugt, dass das eine sehr gute Idee ist.
Deshalb werde ich mir noch zwei bis drei
Minuten Zeit nehmen, um auszuführen, warum ich glaube, dass es eine effektive Möglichkeit ist, hier wirklich als Gemeinde darauf zu schauen.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Bürgermeisterin wird gebeten, eine
städtische Suchtkoordination als Unterstützung der Vernetzung und Abstimmung der
Innsbrucker Suchthilfe und zur Weiterentwicklung einer zeitgemäßen städtischen
Drogenpolitik zu schaffen.

GR-Sitzung 25.01.2018