Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.33
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Wir wissen, dass es in Bezug auf die Mietzinsgestaltungsmöglichkeiten eine komplizierte Rechtslage gibt. Es ist bundesgesetzlich geregelt. Allerdings wird in diesem
Dschungel und speziell auch in der Stadt
Innsbruck oft übersehen, dass hier Wohnungen oft zu unzulässig hohen Preisen
vermietet werden, wo das Mietrechtsgesetz
(MRG) aber grundsätzlich entsprechende
Schranken vorsieht.
Aufgrund der Wohnungsknappheit und der
Abhängigkeit vieler Mieterinnen und Mieter
ist es Tatsache, dass die wenigsten Mieterinnen und Mieter das Angebot der Mietvertragsüberprüfung in der der Mag.-Abt. IV,
Schlichtungsstelle II, in Anspruch nehmen.
Dazu gibt es eine Statistik.
Die Überlegung ist, nachdem wir mehr als
2.000 Personen haben, die Mietzinsbeihilfe
beantragen, zu schauen, hier Kosten (Mietkosten) zu mildern. Nun liegt es aus unserer
Sicht auf der Hand. Wenn die Mag.-Abt. IV,
Wohnungsservice, einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe erhält, wird in der Regel der
Mietvertrag im Anhang eingebracht. Wir haben Expertinnen und Experten, die in einem
kurzen Überprüfungsverfahren aus der Routine heraus sehr wohl beurteilen können, ob
dieser Mietzins überhöht ist oder nicht.
Wir könnten mit Zustimmung der Beihilfenwerberinnen und -werber in einem einfachen Satz im Antragsformular die Vertretungsbefugnis erhalten. Ich stimme dem
Amtsvorstand der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, zu, dass dies einen personellen
Mehraufwand benötigt. Wir könnten eine
zusätzliche Expertin bzw. einen zusätzlichen Experten einstellen, die/der sich das
ansieht.
Die besorgte Stellungnahme der Mag.Abt. IV, Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II, geht dahin, dass es im Grunde genommen von der Sache nicht machbar ist, sondern eine Vielzahl von Überprüfungen mit sich bringen würde. Da man
Routine erhält, wäre es aber eine Chance,
den Konflikt zwischen den Mieterinnen und
Mietern, die von einer Wohnung abhängig
sind und der Vermieterin und dem Vermieter im städtischen Bereich mehr oder weniger an eine neutrale Stelle zu verlagern und
eine Prüfung vorzunehmen. Man könnte der
Mieterin und dem Mieter sagen, wie hoch
die tatsächliche Miete sein dürfte. Das ist
GR-Sitzung 25.01.2018
die Hauptintention des Antrages und eine
Chance, hier als Kommune darauf zu achten, dass den Vermieterinnen und Vermietern, die überteuerte Mieten verlangen, die
rote Karte gezeigt wird.
Es berührt dann nicht die Mieterin und den
Mieter und würde, wenn sie/er im Monat eine reduzierte Miete bezahlt, ihr/ihm das
Recht nicht nehmen oder sie/ihn nicht vertragsbrüchig machen.
In der Stellungnahme der Mag.-Abt. IV,
Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II, wird auch hervorgehoben, dass es
ganz besonders auch um die Studierenden
in unserer Stadt geht. Wir wissen und es ist
uns allen bekannt, dass bei Wohnungen,
bei denen nach dem Mietrechtsgesetz
(MRG) vielleicht maximal € 500,-- verlangt
werden können, in 3er-Wohngemeinschaften pro Person € 400,-- bis € 500,-- verlangt
werden.
Es wäre auch eine Chance, in diesem Bereich Schranken zu ziehen. Wir haben es an
die Mietzinsbeihilfenantragstellung gekoppelt, weil es aus unserer Sicht von der Systematik her einfacher zu handhaben ist,
wenn die Anträge einlagen.
Die Bedenken der Mag.-Abt. II, Wohnungsservice, kann ich in der Frage, falls das Ermittlungsverfahren längere Zeit in Anspruch
nimmt, doch entkräften. Man kann vorläufig
eine Mietzinsbeihilfe zur Anweisung bringen
und sofern das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, kann man entsprechend reagieren.
Deshalb gehen mein Appell und meine Bitte
an alle anderen Fraktionen. Wir wissen,
dass die Intention aller Parteien, die hier
vertreten sind jene ist, für die Bürgerinnen
und Bürger dieser Stadt das Leben leistbarer zu machen. Deshalb ersuche ich um Unterstützung dieses Antrages.
GRin Eberl: Ich möchte dazu nur noch einen Punkt erwähnen. Das Geld, welches wir
für die Mietzinsbeihilfe aufwenden, ist öffentliches bzw. Steuergeld. Ich denke, dass
es schon in unserem Sinne sein sollte, dass
wir überprüfen, ob die Stadt mit öffentlichen
Geldern teilweise rechtswidrige Mietverträge finanziert. Das ist noch einmal ein Punkt,
den man sich genau anschauen sollte. In
Wien gibt es eine eigene Stelle, wo das genau angesehen wird.