Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01_Kurzprotokoll_25.01.2018.pdf
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gung der Zusatzvereinbarung zum
Pachtvertrag, mit der die Befristung und Abschlagszahlung geregelt wird, sowie rechtsgültigem
Abschluss eines Räumungsvergleiches zur Zahlung an den
Pächter fällig.
Die zweite Rate in Höhe von
"""""""""""""""""""""""""" ist binnen eines Monats nach Vertragsablauf und ordnungsgemäßer Rückstellung der
vertragsgegenständlichen Liegenschaft an die Stadt Innsbruck zur
Zahlung an den Pächter fällig.
c) Mit Bezahlung dieses einmaligen
Pauschalbetrages sind sämtliche
wie immer Bezug habenden Rechte und Forderungen aus dem
Pachtvertrag vom 22.03.1993,
Zahl IV 5949/1991, einschließlich
einer Ablöse für die Bahnenanlage, endgültig beglichen.
d) Die Stadt Innsbruck erteilt ihre
ausdrückliche Zustimmung, dass
""""""""""""""""""" """""""""""""" ab dem Zeitpunkt
der allseitigen Unterfertigung der
gegenständlichen Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag vom
22.03.1993 wiederum als alleiniger Pächter auf Pächterseite in
den Vertrag eintritt und sämtliche
Rechte und Pflichten aus diesem
Vertragsverhältnis auf ihn als
Pächter übergehen.
e) Sämtliche Kosten, öffentlichen
Gebühren und Abgaben, die im
Zusammenhang mit dieser Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag anfallen, trägt ausschließlich
der Pächter.
f)
Die Stadt Innsbruck erteilt keine
Zustimmung zur Errichtung eines
neuen Betriebs- und Buffetgebäudes auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück.
g) Mit der vertraglichen Abwicklung
wird die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und ermächtigt.
GR-Sitzung 25.01.2018
5.
IV 14810/2017
InnenSTADT-Garage (SowiGarage), Bericht Beihilfenrecht
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.01.2018 wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert.
6.
V 16562/2017
ARANEA - Verein zur Förderung
feministischer und transkultureller Mädchenarbeit, Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 20.12.2017:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Antragsteller ARANEA - Verein zur
Förderung feministischer und transkultureller Mädchenarbeit eine Jahressubvention in Höhe von € 30.000,-- für das
Jahr 2018. Dafür verpflichtet sich der Antragsteller ARANEA - Verein zur Förderung feministischer und transkultureller
Mädchenarbeit, ein neues ausführliches
Konzept für die dezentrale und aufsuchende Mädchenarbeit in Innsbruck zu
erstellen und umzusetzen.
Des Weiteren hat sich der Antragsteller
ARANEA - Verein zur Förderung feministischer und transkultureller Mädchenarbeit
an die ausverhandelten Bedingungen der
Tiroler Landesregierung und der Stadtgemeinde Innsbruck zu halten.
Die Bedeckung der Jahressubvention erfolgt aus Vp. 1/259010-757510 (neu
lt. GeOrg), Laufende Transferzahlungen Förderung Jugendarbeit und Jugendheime.
7.
IV 14810/2017
Eltern-Kind-Zentrum, Neuanschaffung der Küche, Sondersubvention
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2018:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Antragsteller Eltern-Kind-Zentrum