Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.106

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- 308 -

aber auf Kosten der Aushöhlung einer staatlichen Kernaufgabe. Privaten
Parkwächtern sollen also künftig Befugnisse übertragen werden, die bisher
staatlichen Organen vorbehalten waren.
Es wird immer mit dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung
argumentiert. Wenn man das Gewaltmonopol des Staates, das in der österreichischen Bundesverfassung verankert ist, in Frage stellt und Teile davon
privatisiert, so ist es zumindest ein gleich großer - wenn nicht größerer Beitrag zur Verunsicherung, als das, was behauptet wird und Grundlage ist,
aber diese Maßnahme angeblich erfordern soll.
Wie in der Sitzung des Stadtsenates die Forderung zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage im Raum gestanden ist, hat man - bevor es
das Ansinnen zur Prüfung des Antrages gegeben hat - bereits eine Verunsicherung beim Autor des Textes herauslesen können, was mich bei der sonstigen Kompetenz des Verfassers sehr gewundert hat.
"Ob hierbei unter Beachtung des oben dargestellten kompetenzrechtlichen
Rahmens der Aufnahme eines separaten Abschnittes in das Landespolizeigesetz oder aber der Erlassung eines eigenen Landesgesetzes der Vorzug
zu geben wäre, kann nicht abschließend beurteilt werden."
Ich möchte näher auf das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz
(B-VG) eingehen und versuchen herauszuarbeiten, warum nicht nur unserer
Beurteilung nach, sondern auch nach der Beurteilung des Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät, Univ. Prof. Dr. Weber und des ÖVP-Sicherheitssprechers LAbg. Rudi Warzilek offenbar diese Angelegenheit …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: LAbg. Rudi Warzilek ist eben ein Polizist.)
… LAbg. Rudi Warzilek ist jemand, der sich innerhalb der ÖVP seit Jahren
mit Sicherheitspolitik auseinandersetzt und …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Dass die Innsbrucker Grünen ausgerechnet LAbg. Warzilek zitieren, den sie tausendmal "verteufelt" haben, ist bemerkenswert.)
… diesbezüglich in der Praxis tätig war.
Die Vorlage der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, vom
13.2.2003 führt aus, und es ist auch im österreichischen Bundes-Verfas-

GR-Sitzung 27.2.2003