Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.154

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- 356 -

rechnung der bereits entrichteten auf die für den gleichen Zeitraum zu
zahlende Hundesteuer verlangen.
Diese Verordnung tritt mit 1.1.2003 in Kraft.

15.

IV 6934/2002
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
das Rechnungsjahr 2003, Ausführungsbestimmungen
zur Haushaltssatzung betreffend Kreditsperren
------------------------------------------------------------------GR Mag. Eiter
B: Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom 18.2.2003:
Nachstehende ergänzende Bestimmungen zur Haushaltssatzung betreffend
Kreditsperren für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2003 werden beschlossen:
1. Deckungsklassen:
Auf Grund der negativen Entwicklung der Steuereinnahmen und um eine ausgeglichene Gebarung sicher zu stellen, bleiben von der Gesamtsumme der Ausgabenansätze der Deckungsklassen 10 % gesperrt.
2. Ausgaben für Infrastruktur:
Die Kredite für laufende Ausgaben für die Infrastruktur (IA) sind bezogen auf die Gesamtsumme der jeweiligen Magistratsabteilung im Umfang von 10 % gesperrt.
3. (Teil-)Aufhebung der Sperre:
Der Stadtsenat wird ermächtigt, die (Teil-)Aufhebung der Sperren nach
den Punkten 1. und 2. in begründeten Einzelfällen zu genehmigen.

GR-Sitzung 27.2.2003