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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.174

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und des Messeausschusses sowie um die Regelung der Zuschusserfordernisse und Zuschussleistungen der Gesellschafter. In Bezug auf
die Bestimmungen zum Stammkapital und Aufsichtsrat bzw. Messeausschuss wird auf die jeweiligen Ausführungen der Kontrollabteilung
im Kapitel „Gesellschaftsrechtliche Themen“ in diesem Bericht verwiesen.
*

!

Der Pkt. 3 der Syndikatsvereinbarung setzt sich ausschließlich mit den
Zuschussleistungen der Gesellschafter bzw. dem Zuschussbedarf der
CMI auseinander. Verrechnungstechnisch legt die Syndikatsvereinbarung dabei primär fest, dass Investitionen und Instandsetzungsaufwendungen zur Gänze oder teilweise aus dem Cash Flow (= zahlungswirksame Einnahmen minus Ausgaben bereinigt um alle finanzunwirksamen Erträge und Aufwendungen) abzudecken sind, sofern ein solcher
aus dem laufenden Betrieb (Gesamtbetrieb) erwirtschaftet wird. Für
den Fall, dass Investitionen und Instandsetzungsaufwendungen nur
teilweise abgedeckt werden können, kamen die Gesellschafter überein,
diese Fehlbeträge bis zu einer Wertgrenze von € 200.000,00 (wertg esichert nach Baukostenindex 2005, Basismonat Dezember 2008, Anpassung alle 5 Jahre) im nachstehenden Verhältnis auszugleichen:
Stadtgemeinde Innsbruck
Land Tirol
Wirtschaftskammer Tirol
Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer

46,10 %
31,80 %
9,50 %
12,60 %

Dieser Verrechnungsschlüssel gelangt gleichermaßen für eine allfällige
Verlustabdeckung aus dem laufenden Betrieb (= negativer Cash Flow)
zur Anwendung, allerdings mit der Einschränkung, dass für die beiden
Gesellschafter Wirtschaftskammer Tirol und Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer auch hier eine Wertgrenze in der Höhe
von € 200.000,00 greift.
Für weitere Fehlbeträge aus Investitionen und Instandsetzungsaufwendungen vereinbarten die Gesellschafter im Pkt. 3 (2) der Syndikatsvereinbarung, dass diese nur von der Stadtgemeinde Innsbruck
und dem Land Tirol übernommen werden. Als Aufteilungsschlüssel
wurde in diesem Fall folgendes Verhältnis festgelegt:
Stadtgemeinde Innsbruck
Land Tirol

50,00 %
50,00 %

Der Zuschussbedarf der CMI ist jährlich exakt festzustellen und mit den
Gesellschaftern abzurechnen.
!

!

(

Zl. KA-08827/2012

Die Sonderfinanzierungsschlüssel zur Tilgung des Messedarlehens
„Bau Halle 4“, die Finanzierung der Mehrkosten für das „Bauwerk Igls“
sowie die Finanzierung der Gesamtkosten für den Neu-, Zu- und Umbau Messe ohne Eigenfinanzierung, welche vor Inkrafttreten dieses
neuen Syndikatsvertrages vereinbart worden sind, blieben im beschlossenen Umfang aufrecht.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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