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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.47

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- 114 -

Ich sehe die Dinge einfach anders. Das von
der Opposition als stur und unflexibel Hingestellte ist für uns in der Regierung eine
sehr konsequente Vorgangsweise.
Zum ersten Satz von StR Mag. Dr. Platzgummer, warum es so schlecht gewesen
wäre, dass wir dieses Baurecht aufgegriffen
haben, zeigt sich genau in dieser Situation,
wie gut und goldrichtig es war, dieses
Grundstück für uns zu sichern. Dieses
Grundstück - ein wunderbares Filetstück wäre jetzt, im Wissen, dass das Bundesministerium für Inneres (BMI) hier nicht die
entsprechenden Mittel freigibt und es nicht
weiterverfolgt, in der Hand einer privaten
Investorin bzw. eines privaten Investors und
wir wären die Zweiten. Wir werden hier bereits einen ersten Bereich relativ rasch umsetzen können.

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, TSB,
FPÖ und RUDI; 15 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom 6.2.2013
(Seite 102) wird angenommen.
13.

Stadtgemeinde Innsbruck, Grundstück 281/2, vorgetragen in
EZ 128, KG 81121 Mühlau, Grundstück 294/1, vorgetragen in
EZ 703, KG 81121 Mühlau, HansMaier-Straße, Kostenrefundierung
Altlastensanierung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.2.2013:
1.

Die von der Stadtgemeinde Innsbruck
als Grundstückseigentümerin zu tragenden Sanierungskosten für das
Grundstück 281/2, KG Mühlau, in der
Höhe von € 34.575,88 brutto sowie für
das Grundstück 294/1, KG Mühlau, in
der Höhe von € 26.788,53 brutto, somit
also gesamt € 61.364,41 brutto, werden zur Gänze aus der Kostenvoranschlagstelle der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, für Grundkosten, Vp. 5780100-0001100, beglichen.

2.

Die Gesamtkosten in der Höhe von
€ 61.364,41 brutto, für die die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
bereits in Vorleistung getreten ist, werden dem Referat von der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft,
refundiert.

3.

Gemäß den für die Grundstücke 281/2
und 294/1, KG Mühlau, zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und der Autohandel Plank KG abgeschlossenen,
gerichtlichen Vergleiche, wird die
Durchsetzung des jeweils offenen Vergleichspunktes 4. (Übernahme der
Kosten) betrieben und fließen die im
Regresswege refundierten Kosten der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, zu.

Hinsichtlich der anderen Vorgehensweise
kommt mir vor, und dabei bleibe ich, dass
hier versucht wird, mit verschiedenen Signalen, die aus Zwischengesprächen erhalten werden, Sand ins Getriebe zu bringen.
Das mag für Euch in Ordnung sein. Wir halten es auch noch bis zum 28.4.2013 aus.
Ich denke, dann wird ein wenig Ruhe eintreten und man wird vielleicht auch mit dem
Bundesministerium für Inneres (BMI) mehr
verhandeln können.
Insofern läuft hier nichts davon. Die Polizei
kann letztlich auch bei uns anfangen und
nachweisen, welche Flächen sie wirklich
benötigen würde. Wenn man die Flächen
vergleicht, was alles bereits geschehen ist,
stellt Ihr alles so hin, als ob man auf Eure
Signale angewiesen wäre, die Ihr von irgendwoher bekommt, um hier die entsprechenden Planungen vorzunehmen.
Ich bin es gewohnt, die Dinge in der Zwischenzeit wirklich an einem Tisch mit jenen
zu verhandeln, die dafür zuständig sind und
irgendwelche Planungen nicht aufgrund von
Signalen und Zurufen noch hinaus zu zögern. Ihr könnt mir glauben, dass wir einen
sehr konsequenten Weg gehen. Das hat
nichts mit stur zu tun. Wir werden die Dinge
nacheinander umsetzen und nicht die Aufgaben der anderen übernehmen. Ansonsten
müssten wir sagen, dass wir andere abschaffen müssten. Das wollen wir ja auch
nicht.

GR-Sitzung 21.2.2013

I-RA 1260/2012

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Akt
wird aufgrund seiner Größenordnung dem
Gemeinderat vorgelegt.