Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.82

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- 149 -

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, TSB und GRin Moser; 16 Stimmen):
Der von StR Mag. Dr. Platzgummer und
Mitunterzeichner eingebrachte dringende
Antrag (Seite 147) wird dem Inhalte nach
abgelehnt.
42.2

I-OEF 21/2012
Stadtmagistrat Innsbruck, Erhöhung der Gehälter für städtische
Bedienstete (GR Wanker)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Wanker und Mitunterzeichner
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 148) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Wanker: Der Antrag zielt darauf ab,
dass die städtischen Bediensteten in den
vergangenen Jahren einen massiven Beitrag zu den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck geleistet haben.
Ich denke dabei nur an die Verwaltungsreform. Die Abschlüsse, die in den vergangenen Jahren den öffentlichen Dienst betroffen haben, lagen immer unter der Inflationsrate. Dadurch wird mein Antrag begründet.
Es soll eine Wertschätzung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen,
dass man eine finanzielle Abgeltung für ihre
Leistungen auszahlt. Ich glaube generell,
dass die so genannte Nulllohnrunde im öffentlichen Dienst ein komplett falsches Signal ist.
Da noch einige Dinge im Detail abzuklären
sind, würde ich vorschlagen,
diesen Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Schwarzl: Eine Zuweisung des
Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung ist sinnvoll, denn es wäre
sicher gut, wenn wir uns die Sache genau
ansehen würden. Wir sollten die Mittel nicht
mit der Gießkanne verteilen, sondern prüfen, wo es Betätigungsfelder im Stadtmagistrat Innsbruck gibt, wo es durchaus Sinn
macht, die Gehälter etwas zu erhöhen. Zudem sollten Tätigkeitsfelder, wo dies keinen
Sinn macht, gefiltert werden, damit die Sache sozial differenzierter angegangen wird.
GR Buchacher: Ich möchte zu diesem Antrag einen Abänderungsantrag einbringen.
GR-Sitzung 21.2.2013

Das ist nicht der Fall, weil ich mit dieser
Forderung nicht einverstanden wäre, aber
mir greift diese zu weit. Es geht auch nicht
darum, wer mehr bietet. Ich möchte kurz
daran erinnern, dass Politikerinnen bzw.
Politiker jeglicher Couleurs auf eine Erhöhung der Bezüge verweisen können.
Ich kann das auch als Betriebsrat absolut
nicht verstehen. Ich bin es nicht gewöhnt,
dass ein Gehaltsabschluss über Jahre immer unter der Inflationsrate erfolgt. Die Kolleginnen und Kollegen im Stadtmagistrat
Innsbruck tragen dazu bei, dass die so genannte Disziplin bei den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck aufrecht erhalten bleibt. Jetzt kommt man auf
die obskure Idee eine Nulllohnrunde einzuläuten.
Ich weiß schon, dass das beim Land Tirol
und bei der Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK) auch der Fall ist. Das wird
deshalb aber nicht besser.
Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Bezüge der städtischen Bediensteten
und Pensionistinnen bzw. Pensionisten
werden rückwirkend ab 1.1.2013 um 2 %,
mindestens aber um € 40,-- pro Person und
Monat angehoben.
Buchacher, Eberl, Pechlaner, Dr.in PokornyReitter, Reisecker und Grünbacher, alle
e. h.
Warum mache ich das? Wir können immer
noch damit argumentieren, dass das ein
Abschluss unter dem prognostizierten Index
ist, aber stärker auf jene Bedienstete Rücksicht nimmt, die weniger verdienen. Wir
haben auch im Stadtmagistrat Innsbruck
Bedienstete, die teilweise € 1.200,--,
€ 1.300,-- oder € 1.400,-- brutto verdienen.
Diese Betroffenen treffen wir damit.
Ich möchte Euch noch an die bisher schon
getätigten Lohnabschlüsse erinnern. Bei der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD), die uns auch nicht so unbekannt ist und wo die Bediensteten wirklich
harte Arbeit leisten, wurde nach langem
Kampf ein Abschluss mit 2,75 % erreicht.
Das betrifft auch die Diakonie sowie die
Caritas. Auch die Ortskrankenhäuser, im
Unterschied zur Tiroler Landeskrankenan-