Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.24
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Bei der Art und Weise, wie zum Teil
emotional mit dem Untergang des
Abendlandes argumentiert und alles
mögliche angedeutet und unterstellt wird,
möchte ich fragen, ob es vielleicht für die
starke Ablehnung einer Umwidmung
dieses Grundstücks auch Gründ gibt,
welche nicht unbedingt als sachlich zu
bezeichnen sind? (Beifall)
StR Pechlaner: Ich kenn die Historie
dieses Aktes nicht und wurde damit auch
nicht betraut. Ich weiß, dass dieser
Gemeinderat einer Umwidmung bereits
zugestimmt hat, diese jedoch vom Land
Tirol beeinsprucht wurde. Die damalige
Stellungnahme von Hofrat a. D. Dr. Spörr
wird in dem jetzigen Gutachten widerlegt.
Hier geht es, wie GR Buchacher bereits
gesagt hat, um die Glaubwürdigkeit und
Verlässlichkeit der Politik. Das sind die
Gründe, warum ich bei dieser Umwidmung
mit ja stimmen werde. (Beifall)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Da ich zu
einigen Aussagen eine andere Sichtweise
habe, möchte ich dazu Stellung nehmen.
GR Mag. Kogler wenn Du diese Überlegung konsequent "weiterspinnen" würdest,
würden alle Bereiche bis zum Wald hinauf
(auch Wald ist Einschränkung) bebaut
werden.
Es würde dann jeder/jede WaldbesitzerIn
nach den eigenen Bedürfnissen bauen.
(GR Ing. Krulis: Bis zur Seegrube hinauf.)
Wenn ich das umgekehrt argumentiere,
müsste es Dein Folgeantrag sein. Die
Stadt Innsbruck müsste ihre Grundstücke
dort verkaufen um eine Terrassenwohnanlage zu errichten. Das wäre die nächste
Konsequenz. Es stellt sich jedoch die
Frage, ob man das haben möchte. Zur
Deckung des großen Wohnbedarfes wäre
dieses Grundstück, im Zuge einer
gesamthaften Entwicklung, einzubeziehen.
Es kann nicht das Interesse des Gemeinderates sein, dass hier ein Haus mit
eigener Zufahrt entsteht und anschließend
eine Terrassenwohnanlage mit einer
GR-Sitzung 20.1.2011
seperaten Zufahrt. Das ist nicht im Sinne
des Erfinders. Man müsste dann sagen,
dass in diesem Zuge östlich des Schusterbergweges am städtischen Grundstück
um einen geringen Grundpreis eine
Terrassenwohnanlage realisiert wird.
Es ging um die angebliche Zusage von
Ämtern aus der Historie, welche
GR Buchacher angeführt hat. Diese
Zusage mündet darin, dass es vom
Jahr 2010 ein Schreiben des derzeitigen
Landtagspräsidenten DDr. van Staa gibt,
in dem darauf verwiesen wird, dass er sich
erinnere, im Zuge der Verhandlungen über
den Schusterbergweg eine Umwidmung in
Aussicht gestellt zu haben.
Wenn das so war, glaube ich, dass es
keine gute Widmungspolitik ist, im Zuge
einer Straßenrealisierung, AnrainerInnen
Widmungserweiterungen oder den Erlass
von Beschränkungen in Aussicht zu
stellen, im Wissen, dass diese Straße von
Norden nach Süden ohnehin gekommen
wäre.
Dass dieses Schreiben erst letztes Jahr
aufgetaucht ist, kann man als Verwendungszusage bezeichnen. Wenn es
tatsächlich so war, stellt sich für mich die
Frage, warum es nicht Zug um Zug so
realisiert wurde.
Einer der anstehenden und vergleichbaren
Fälle, welcher über einzelne Gemeinderatsanträge wieder beantragt wird, ist die
Ablehnung der Umwidmung in der
Schneeburggasse östlich vom Gasthof
Berchtoldshof.
Auch Rudolf Heis wird unter Zuhilfenahme
eines Gemeindratsantrages versuchen,
diesen Fall wieder aufzurollen. In Igls
haben wir auch diverse Thematiken, wo es
um Einzelwidmungen geht, welche im
Bauausschuss mit dieser Argumentation
nicht gewidmet wurden.
Das öffentliche Interesse ist aufgeklärt. Mir
kam es auch eigenartig vor, dass GR
Mag. Fritz sehr ungenau zitiert hat. Es
genügt nicht, wenn kein öffentliches
Interesse dagegen steht, sondern es muss
etwas dafür sein. Bei einer Errichtung
eines Büro- und Wohnhauses in dieser
Kombination an der steilen Zufahrt mit
einer Einzelzufahrt kann ich kein öffentliches Interesse erkennen.