Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.25
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Das Abendland geht sicher nicht unter. Ich
bin seit zehn Jahren Mitglied im Bauausschuss und seit eineinhalb Jahren
Planungsreferentin und weise darauf hin,
welche Auswirkungen das haben kann, da
ich in Kenntnis jener Fälle bin, die eine
Umwidmung beantragen und versuchen,
wie in diesem Fall, eine Aufhebung der
Einschränkung zu erreichen.
selbst, dass die Politik bei vielen Menschen nicht das größte Ansehen genießt.
Wenn verschiedene PolitikerInnen etwas
versprechen, jedoch dabei nicht die
Mehrheit erzielt wird, kann nicht zugestimmt werden. Das solle der Gemeinderat
bedenken und es wäre für mich ein Grund,
in diesem Fall die Ausnahmegenehmigung
zu erteilen.
Ich glaube, dass die verschiedenen
Widmungskategorien im Interesse aller
InnsbruckerInnen sind und nicht nur jener,
die Bauland bzw. Land besitzen und
ungeordnet Baulichkeiten entwickeln
können. Daran hängen auch sehr große
öffentliche Investitionen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zur tatsächlichen Berichtigung! Es ist keine Ausnahmegenehmigung.)
Das, GR Mag. Kogler, würde heißen, dass
sich ein/e WaldgrundstückbesitzerIn im
Wald ein Haus baut und die Stadt
Innsbruck für die Kanalisation sorgt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Kritzinger: Diese Debatte ist sehr
interessant und man hat verschiedene
Aspekte gehört. StR Pechlaner hat gesagt,
dass es der Gemeinderat bereits einmal
beschlossen hatte, da der Bauausschuss,
wenn ich mich nicht irre, dafür war. Es
müssen doch Gründe vorhanden gewesen
sein.
Ich war vor Ort und habe mir auch die
Infrastruktur angesehen, welche für die
Stadt Innsbruck mancher Orts sehr hohe
Kosten bedeutet. Auf der linken Seite des
Schusterbergweges sind die Häuser und
Kanalisationen vorhanden. Die Infrastruktur wäre somit kein Problem. Der Verbau
der rechten Straßenhälfte durch dieses
Haus erscheint mir nicht so schwerwiegend, wie es die Frau Bürgermeisterin
sieht. Mit dem Stadtteil Arzl hatten wir
schon immer Probleme und es wird auch
in Zukunft so sein, da es dort viele
Verbauungswünsche gibt.
Ich kenne die Familie Millonig nicht
persönlich. Wenn es seinerzeit beim Bau
des Schusterbergweges bereits eine
Zusage gegeben hat, darf der Gemeinderat diese nicht korrigieren. Das wäre für
mich schwerwiegend, denn Sie wissen
GR-Sitzung 20.1.2011
GR Ing. Krulis: Ich hatte nach der Wortmeldung von GR Mag. Kogler bereits die
Vision, dass der Abschluss der nördlichen
Bebauung die Seegrube oder vielleicht
das Hafelekar wäre.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Landesgrenze.)
Es ist sicher falsch, Bebauung nur über
Eigentum zu definieren. Zur Verteidigung
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und des Bauausschusses erinnere ich mich, als ich im
Jahr 1994 dieses Ressort übernahm, dass
es damals in der Stadt Innsbruck noch
80 % uralte Bebauungspläne gab. Auch
GR Mag. Fritz weiß das.
Mit dem Ziel, auszuloten um etwas
zuzulassen, haben wir großflächig ganze
Stadtteile bearbeitet. Nicht nur der
gemeinnützige oder private Bauträger,
sondern jeder sollte in seinem Bereich,
sofern es machbar ist, auch zubauen bzw.
auf große Grundstücke hineinbauen
können.
Das war, StRin Dr.in Pokorny-Reitter,
damals ein Erfolg, gemeinsam mit StR
Dr. Müller und StR Ing. Barenth, auch im
privaten Bereich einen gigantischen
Bauboom auszulösen, welcher jetzt auch
sehr gut ist. Auch die restlichen Gebiete
wurden noch bearbeitet und durch die
Umstellungen von Geschossflächendichten zu Baumassendichten ist das zu wenig
herausgekommen. Wenn man es zurückrechnet, erhielten viele die Möglichkeit,
etwas zu bauen. So sollte es auch sein.
GR Mag. Kogler, vielleicht ist Dir das im
Sinne eines gewissen liberalen Denkens
einfach so "herausgerutscht". Das kann
nicht die Basis für Planungsentscheidungen sein, da das sicher nicht funktionieren