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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf

- S.11

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Frauenförderungsprogrammes ist Teil der Führungsaufgabe der Führungskräfte der
Stadt Innsbruck. Maßnahmen zur Frauenförderung sind unter Einbindung der
Gleichbehandlungsbeauftragten nach § 5 Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz
2005 , LGBI. Nr. 2/2005 , zuletzt geändert mit LGBI. Nr. 130/2013,
(Gleichbehandlungsbeauftragte) in die Personalplanung und Personalentwicklung zu
integrieren .
(2) Durch die in diesem Frauenförderungsprogramm angeführten Maßnahmen wird
als Ziel angestrebt, in den einzelnen Dienststellen des Stadtmagistrats einen
Frauenanteil von 40 %, bezogen auf Verwendungsgruppen/Entlohnungsgruppen
sowie Funktionen, zu erreichen und sicherzustellen. Die zur Bestimmung des
Frauenanteils erforderlichen statistischen Daten sind vom Amt für Personalwesen
jährlich
jeweils
zum
01.
Jänner
neu
zu
erstellen
und
der
Gleichbehandlungsbeauftragten bis Ende März zu übermitteln.
(3) Mit dem Frauenförderungsprogramm werden insbesondere folgende Ziele
verfolgt:
1. Chancengleichheit: Frauen sind auf allen Hierarchieebenen als gleichwertige

und
gleichberechtigte
Partnerinnen
anzuerkennen .
Es
sind
Rahmenbedingungen zu schaffen , die Frauen den Zugang zu allen
Tätigkeitsbereichen und Funktionen im Stadtmagistrat ermöglichen.
2. Bewusstseinsbildung: Die Sensibilisierung zu Fragen der Gleichbehandlung
und Frauenförderung ist bei allen Bediensteten zu forcieren . Frauen sind bei

der Gestaltung ihrer Laufbahn aktiv zu unterstützen.
3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Es sind Bedingungen tür eine bessere

Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen für beide
Elternteile zu schaffen.
4. Information: Die interne Information und Kommunikation zum Thema
Frauenförderung
und
Chancengleichheit
sind
als
wesentliche
Voraussetzungen für eine aktive Gleichbehandlungspolitik zu verstärken.

5. Talsächliche Mitgestaltung : Diese ist durch die gleichberechtigte Beteiligung
von Frauen in Entscheidungsstrukturen zu gewährleisten.

2. Abschnilt
Personelle Maßnahmen

§4
Stellenangebote, Auswahlverfahren
(1) Alle Stellenangebote sind unabhängig von einem öffentlichen Stellenangebot in
geeigneter Form, die eine rasche und leicht zugängliche Information für alle
Bediensteten ermöglicht, auch intern (z.B. im Intranet) zu veröffentlichen , um
Entwicklungsmöglichkeiten und Mobilität von Mitarbeiterinnen aktiv zu fördern .
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