Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.1
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K u r z p r o t o k o l l
4.
G R - S i t z u n g
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet
von Innsbruck
1 5 . 0 2 . 2 0 1 7
1.
Ehrungen durch die Stadt Innsbruck
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.02.2017 wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert.
2.
MagIbk/15883/RA-VL-GU/1
Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die
Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung), Änderung im
§ 5 Abs. 8: Hinweis auf Unterstützung durch LogoVerwendung - steuerrechtliche
Auswirkungen
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, RUDI,
FPÖ und PIRAT, 13 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2017:
Um die Einhaltung der Geschwindigkeit im
Stadtgebiet von Innsbruck auch auf dem
niederrangigen Straßennetz (alle Straßen
mit Ausnahme von Autobahnen) verstärkt
kontrollieren zu können, wird die Stadt Innsbruck mit der Landespolizeidirektion Tirol bei der Durchführung von Radarmessungen in folgender Form zusammenarbeiten:
1.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2017:
Der Gemeinderat beschließt die in der Beilage rot dargestellte Ergänzung in § 5
Abs. 8 der Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung).
RA/St299-0057/2017/WUR
Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald, Bestellung des/der ersten Rechnungsprüfers/-in
Zwei MitarbeiterInnen der Mag.Abt. II, Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, werden mit Wirkung
vom 01.05.2017 der Landespolizeidirektion Innsbruck, Landesverkehrsabteilung, zur Durchführung von automatischen Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet von Innsbruck zugewiesen.
Die Personalzuweisung ist durch die
Mag.-Abt. I, Personalwesen, durchzuführen.
2.
3.
II-VA-V-012296/2016
Es sind folgende Gegenstände anzuschaffen:
a) ein Messgerät "MultaRadar 6F"
samt Fahrzeugeinbausatz,
b) ein PKW der Marke "VW Touran"
samt Funkausstattung,
Beschluss (einstimmig):
c) ein Auswertearbeitsplatz.
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2017:
Mit dem Beschaffungsvorgang wird
die Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltung, beauftragt
und ermächtigt.
Die Stadt Innsbruck als substanzberechtigte Gemeinde der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald bestellt
gemäß § 36b Abs. 5 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996)
GRin Ruth Blaser Hajnal MAS zur ersten
Rechnungsprüferin.
GR-Sitzung 15.02.2017
Für die voraussichtlichen Anschaffungskosten von € 121.000,-- wird ein
Nachtragskredit gewährt.
Die angeschafften Gegenstände werden der Landespolizeidirektion leihweise zur Durchführung der Radarkontrollen überlassen.